Erweiterung der Schutzmassnahmen für Grundwasservorkommen

Um die Qualität des Grundwassers und damit des Trinkwassers für künftige Generationen sicherzustellen, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 23. Februar 2021 beschlossen, die „Verordnung zum Schutze der Grundwasserpumpwerke Oberau und Spetzau der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland“ anzupassen und somit den Zugang zu qualitativ hochstehendem Liechtensteiner Wasser für die Zukunft zu sichern. Die Anpassung geschieht nach Abstimmung mit der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU), der Vereinigung bäuerlicher Organisationen (VBO) und dem Amt für Umwelt sowie dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass auf dicht besiedelten, industriell und landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen die Gefahr besteht, dass sich schwer abbaubare, gesundheitsschädliche Stoffe im Grundwasser anreichern können. In der Folge können zunehmend auch im Trinkwasser Spuren von Arzneimittelrückständen, Korrosionsschutzmittel sowie Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden.

Insbesondere im Liechtensteiner Unterland ist die Abhängigkeit vom einzigen Gebiet, in welchem Grundwasser gepumpt werden kann, sehr hoch. Würde es zu einer akuten Qualitätsminderung des Grundwassers beim Pumpwerk Oberau zwischen Gamprin-Bendern und Ruggell kommen, kann der erforderliche Wasserbedarf mit der alleinigen Gewinnung aus Quellwasser nicht gedeckt werden. Um dieses Szenario zu vermeiden, hat die Regierung nach Abstimmung mit der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU), der Vereinigung bäuerlicher Organisationen (VBO), dem Amt für Umwelt sowie dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen beschlossen, die „Verordnung zum Schutze der Grundwasserpumpwerke Oberau und Spetzau der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland“ anzupassen.
Die neue Bewirtschaftungsrichtlinie ist eine Investition in die Zukunft, die auch für zukünftige Generationen den Zugang zu qualitativ hochstehendem Liechtensteiner Trinkwasser sichern kann.

In Liechtenstein werden ca. 50 Prozent des jährlich konsumierten Trinkwassers aus Grundwasser und weitere 50 Prozent aus Quellwasser gewonnen. Während die Quellfassungsgebiete überwiegend in dünn besiedelten, gebirgigen, naturnahen und damit schadstoffarmen Regionen gelegen sind, sind die Grundwasserfassungen im Tal vielfältigen Einflüssen aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Verkehr ausgesetzt. Diese Einflüsse können sich nachteilig auf die Qualität dieser versorgungsrelevanten Trinkwasserressource auswirken. Weil in der intensiv genutzten Talregion kaum geeignete, unbeeinflusste Bodenflächen zur Erschliessung neuer Grundwasservorkommen vorhanden sind, gilt es umso mehr, die bestehenden Vorkommen bestmöglich vor Verunreinigungen zu schützen.

Ziel der Liechtensteiner Trinkwasserpolitik ist es, die Grundwasserressourcen auch in Zukunft ohne kostenintensive und technisch aufwändige Aufbereitung für die Trinkwassergewinnung zu nutzen. Aus diesem Grund ist in der Gewässerschutzgesetzgebung verankert, dass um Grundwasserpumpwerke Schutzzonen zu definieren sind, auf denen entsprechend ihrem Abstand zur Grundwasserfassung unterschiedliche Bewirtschaftungseinschränkungen gelten. Mit der sogenannten Ausscheidung dieser Schutzzonen wird sichergestellt, dass auf diesen Flächen möglichst keine qualitätsmindernden Stoffe in die wasserführenden Erdschichten vordringen können.