Vereinbarung zur Qualitätssicherung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Januar 2021 die Qualitätssicherungsvereinbarung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes mit dem Verband Liechtensteinischer Chiropraktoren genehmigt.

Im September letzten Jahres hat die Regierung den Tarifvertrag sowie die Vereinbarung über die Führung einer Bedarfsplanung zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und dem Verband Liechtensteinischer Chiropraktoren (VLC) genehmigt. Die Tarifpartner waren aufgefordert, eine Qualitätssicherungsvereinbarung nachzureichen. Mit der nunmehr genehmigten Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien weiterhin, eine bestmögliche Qualität in der Patientenversorgung sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden Kriterien hinsichtlich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgehalten. Ein zentrales Element der Qualitätssicherung ist die Fort- und Weiterbildung. Ausserdem finden periodisch Qualitätszirkel statt. Dazu schliessen sich die liechtensteinischen Chiropraktoren dem Fehler- und Beinahefehlermeldesystem (CIRLS) des Schweizer Chiropraktorenverbandes ChiroSuisse an.