Höchstspannungsleitung: Balzner GR lehnt Verlängerung ab

 

Der Balzner Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.Januar 2021 die Verlängerung der Durchleitungsrechte für die bestehende Höchstspannungsleitung über die gemeindeeigenen Grundstücke mit der Swissgrid AG mit Wirkung ab August 2021 abgelehnt. Das Protokoll vom 13.1.2021:

 

Die Swissgrid AG verantwortet «im Auftrag der Schweiz» als einzige nationale Netzgesellschaft und Eigentümerin des Schweizer Höchstspannungsnetzes dessen Infrastruktur sowie den Betrieb und die Sicherheit der Anlagen. Dies umfasst die Planung, den Ersatz und den Ausbau der gesamten Infrastruktur des Übertragungsnetzes. Ihr Auftrag ist im Schweizer Stromversorgungsgesetz geregelt, deren Einhaltung von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ELCom überwacht wird.

Swissgrid AG ist seit 2013 die Eigentümerin der über Balzner Hoheitsgebiet verlaufenden Höchstspannungsleitung (HSL). Die Durchleitungsrechte für elektrischen Strom über die betroffenen Grundstücke in Balzers laufen nach der vertraglich festgelegten Frist von 50 Jahren im August 2021 aus. Swissgrid AG wendet sich deshalb an alle Bodeneigentümer in Balzers, um die Durchleitungsrechte zu verlängern.

Die Gemeinde Balzers ist Eigentümerin von 15 betroffenen Grundstücken, bei denen es sich ausschliesslich um Wege und Wasserläufe handelt. Auf einer dieser Parzellen steht einer der insgesamt sieben Masten. Die überquerte Strecke auf Gemeindegrundstücken beträgt rund 10 % der Gesamtlänge der HSL in Balzers.

Auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Balzers überquert die bestehende Höchstspannungsleitung auf einer Länge von rund 2,5 km insgesamt 79 Grundstücke. Die Bürgergenossenschaft Balzers beziehungs-weise die privaten Eigentümer der weiteren 64 betroffenen Grundstücke wurden von der Swissgrid AG mit grundsätzlich gleichlautender Absicht kontaktiert.

In ihrem Schreiben vom 10. Dezember 2020 an die Gemeinde Balzers beziehungsweise in den Beilagen dazu formuliert Swissgrid AG ihr Anliegen zusammengefasst wie folgt:

Die 220-kV-Höchstspannungsleitung Rüthi – Bonaduz ist Teil des Schweizer Übertragungsnetzes und verläuft über das Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein. Die Leitung ist ein wichtiges Element für die sichere Stromversorgung in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Für die Inanspruchnahme von Grundstücken für den Betrieb der Höchstspannungsleitung sind sogenannte Dienstbarkeitsverträge notwendig. Entsprechende Verträge sind für die bestehende 220-kV-Höchstspannungsleitung Rüthi – Bonaduz vorhanden. Diese laufen im Fürstentum Liechtenstein jedoch per August 2021 aus. Swissgrid AG muss sicherstellen, dass die bestehende Freileitung auch nach Ablauf der dafür ausgestellten Dienstbarkeitsverträge in Betrieb bleibt. Aus diesem Grund kontaktiert Swissgrid AG die betroffenen Grundeigentümer zwecks Erneuerung der Dienstbarkeitsverträge für die bestehende Freileitung. Diesen Schritt muss Swissgrid AG unabhängig von den laufenden Gesprächen mit den liechtensteinischen Behörden für eine allfällige Leitungsverlegung in Balzers angehen.

Swissgrid AG hat verschiedene alternative Freileitungs- als auch Erdkabelvarianten zur heutigen Freileitung im Raum Balzers ausgearbeitet. Die kleinräumigen Varianten sind bei optimalem Verfahrens-verlauf in wenigen Jahren realisierbar. Es steht aber fest, dass die Realisierung einer allfälligen – erst noch zu bewilligenden – Variante der Leitungsverlegung nicht bis im August 2021 möglich sein wird. Ob und bis wann eine alternative Leitungsführung auf dem Gemeindegebiet Balzers realisiert werden kann, ist heute noch offen.

Somit hat die Gemeinde Balzers als Grundeigentümerin Anrecht auf eine erneute Entschädigung für die Zeitspanne ab August 2021. Zur Verlängerung der entsprechenden Rechte (Durchleitung elektrischer Energie sowie Durchleitung Daten Dritter) und Auszahlung der Entschädigung, ist der Abschluss neuer Dienstbarkeitsverträge mit amtlicher Beglaubigung und Grundbucheintragung notwendig. Die Höhe der ausgerichteten Entschädigungen bemisst sich analog zu den «Entschädigungsansätzen für elektrische Freileitungen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und dem Schweizerischen Bauernverband (SBV).

Sofern die Dienstbarkeitsverträge nicht unterzeichnet werden, wird Swissgrid AG bei den betroffenen Grundeigentümern ab Februar 2021 ein Expropriationsverfahren für die bestehende Leitung gemäss liechtensteinischem Recht einleiten. Über solche Expropriationsverfahren entscheidet der liechtensteinische Landtag.

Die Swissgrid AG ersucht die Gemeinde Balzers mit Schreiben vom 10. Dezember 2020 höflichst um Erneuerung der Dienstbarkeitsverträge für die bestehende Freileitung.

Um die Dienstbarkeitsverträge zu erneuern, müsste der Gemeinderat Balzers folgende Beschlüsse fassen:

Die Gemeinde Balzers verlängert das Recht auf Durchleitung von elektrischer Energie und Daten Dritter für die bestehende Freileitung über ihre eigenen Grundstücke. Die von der Swissgrid AG vorgelegten 15 Dienstbarkeitsverträge werden mit Gültigkeit ab 13. August 2021 vom Vorsteher und der Vizevorsteherin unterzeichnet.

Im Gemeinderat wird eingehend über den Antrag von Swissgrid AG diskutiert. Die bestehende Höchstspannungsleitung in Balzers beziehungsweise deren Verlegung und das Auslaufen der Dienstbarkeitsverträge im August 2021 wurden in den letzten Jahren innerhalb des Gemeinderates immer wieder thematisiert. Nachfolgend werden die wichtigsten eingebrachten Argumente und Sachverhalte zusammenfassend dargestellt.

Anfang der 1970er-Jahre wurde das ursprüngliche Trassee der bereits bestehenden Hochspannungs-leitung über Balzers nach Westen verschoben und ermöglichte so unter anderem, westlich der Mariahilf-Kapelle das Wohngebiet Brüel zu errichten. Der damals für alle Grundeigentümer zusammen erstellte Dienstbarkeitsvertrag für das Durchleiten von elektrischem Strom wurde auf 50 Jahre befristet abge-schlossen und läuft ohne Kündigung am 12. August 2021 aus. Mit Brief vom 1. März 2005 hat der Rechtsvertreter der Gemeinde Balzers die damalige Eigentümerin der HSL über diesen Umstand in-formiert und erklärt, dass die Gemeinde Balzers die Durchleitungsrechte nicht verlängern würde. Die rechtliche Ausgangslage ist wohl unbestritten klar, auch für Swissgrid AG, die folgerichtig die notwendige Verlängerung der Dienstbarkeiten anstrebt, um die Leitung weiter betreiben zu können.

Auch Bewohner des Quartiers Brüel, nahe der HSL, weisen seit Jahren darauf hin, dass die Durchleitungsrechte auslaufen und dass sie erwarten, dass ab 13. August 2021 kein Strom mehr durch die Leitung transportiert und diese vielmehr rückgebaut werde. Sie bemängeln insbesondere die negativen Auswirkungen der Leitung auf Landschaft, Natur und Gesundheit. Es ist davon auszugehen, dass zumindest einige der direkt betroffenen privaten Grundeigentümer den ihnen vorgelegten Dienst-barkeitsvertrag nicht unterschreiben werden.

Die verschiedenen involvierten Gemeindevertreter haben sich die letzten 15 Jahre darum bemüht, eine für alle akzeptierbare Nachfolgelösung zu finden. Swissgrid AG, seit 2013 Eigentümerin der HSL, hat ab 2015 auch systematisch die Behörden auf liechtensteinischer Landesebene einbezogen, um den künftigen Betrieb der Leitung Rüthi – Bonaduz sicherzustellen. Swissgrid AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Versorgungssicherheit und die Qualität der Stromversorgung der Ostschweiz und insbesondere auch Liechtensteins, vom Betrieb dieser teilweise über Balzers verlaufenden Leitung abhänge. Auch in der Beantwortung Kleiner Anfragen im Landtag weist die Regierung auf diesen Umstand hin, beispielsweise am 4. Dezember 2020: «Die Höchstspannungsleitung zwischen Bonaduz (GR) und Rüthi (SG) ist eine wichtige Verbindung im Schweizer Übertragungsnetz. Sie erhöht die Versorgungssicherheit in der ganzen Ostschweiz und Graubünden sowie in Liechtenstein. Die Leitung dient der Stromversorgung in Liechtenstein und in der Ostschweiz. Liechtenstein ist via die Schaltanlagen in Rüthi und Montlingen von Swissgrid AG sowie die Schaltanlage Eschen der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) mit dem Übertragungsnetz verbunden.»

Natürlich könnte der relativ kurze Abschnitt der Leitung, der über Balzner Hoheitsgebiet verläuft, auch auf eine andere geeignete Trasse verlegt werden, innerhalb von Liechtenstein oder auch der angrenzenden Schweiz. Der ursprüngliche Grund für die Leitungsführung über Liechtenstein waren die militärischen Anlagen der Schweizer Armee bzw. deren geplanten Nutzung. Diese fallen inzwischen weg. Planungs-verfahren für neue Höchstspannungsleitungen dauern gemäss Auskunft von Swissgrid AG aber meist mindestens 15 Jahre bis zum Abschluss bzw. zur Fertigstellung einer neuen Leitung.

Ausführlich wurde der Gemeinderat zuletzt am 9. September 2020 von Regierungschef-Stellvertreter
Dr. Daniel Risch und von Frau Dr. Katja Gey, Leiterin des Amts für Volkswirtschaft, über den Stand der Dinge informiert. Erstmals zeigten sie dem Gemeinderat die von Swissgrid AG ausgearbeiteten möglichen Verlegungsvarianten auf mit den zu erwartenden Kosten und geschätzten Realisierungszeit-räumen. Nach Einbezug der betroffenen Fachbereiche auf Landesebene blieben letztlich zwei kleinräumige Verlegungsmöglichkeiten übrig, die umsetzbar scheinen. Das heisst, sie sind sowohl rechtskonform (z. B. hinsichtlich Schutzgebieten), technisch sinnvoll und in wirtschaftlicher Hinsicht effizient.

Statt der ursprünglich zugesicherten Prüfung von Verlegungsmöglichkeiten in der ganzen Talbreite von Trübbach bis Balzers wurden zuletzt nur noch neue Streckenführungen über Balzner Hoheitsgebiet genauer analysiert. Wie der beigezogene Ingenieur aufzeigen konnte, gibt es entlang der gesamten Länge der heutigen HSL verschiedenste schützenswerte Güter, die berücksichtigt werden müssen. Der bestehende rechtliche Rahmen für den Schutz von Landschaft, Natur (Fauna, Flora), Grundwasser (Trinkwasser) oder technische Anlagen wie beispielsweise der Heliport machen jeden Versuch einer neuen Linienführung äusserst schwierig bis nahezu unmöglich.

Schliesslich sind noch zwei kleinräumige Verlegungsvarianten entlang dem Wohnquartier Brüel übrig-geblieben, die grundsätzlich technisch umsetzbar scheinen: eine Erdverlegung entlang der heutigen Trasse oder eine Verschiebung der Freileitung parallel nach Westen (ca. in die Mitte zwischen Quartier und bewohnte Bauernhöfe weiter westlich). Beide Vorschläge betreffen nur rund ein Drittel der Leitung über Balzner Boden. Für die anderen Grundeigentümer bliebe ohnehin alles unverändert, was für diese verständlicherweise nicht befriedigend ist.

Zwischenzeitlich wurde auch noch die Frage aufgeworfen, wer die Kosten für eine allfällige Verlegung der HSL übernehmen müsste. Für den Gemeinderat steht ausser Frage, dass der Betreiber einer Leitung für den rechtmässigen Betrieb sorgen muss und dafür auch die anfallenden Kosten zu tragen hat. Die Gemeinde sieht keine Möglichkeit, sich an den Verlegungskosten zu beteiligen.

Vor dem Hintergrund, dass bis heute keine befriedigende Verlegungsvariante gefunden werden konnte und dass der Vertrag für das Durchleiten von Strom im August abläuft, scheint es folgerichtig, dass der Betrieb der HSL danach eingestellt und die Leitung rückgebaut wird. Dies könnte angestrebt werden, indem die Verlängerung der Durchleitungsrechte für elektrischen Strom nicht gewährt wird. Wie Swissgrid AG bereits angekündigt hat, würde sie für diesen Fall für die betroffenen Grundstücke das Expro-priationsverfahren einleiten, über das in Liechtenstein der Landtag zu entscheiden hat. Bei diesem würden die Grundstücke nicht wirklich enteignet, sondern den Eigentümern lediglich aufgezwungen, das Durchleiten von elektrischem Strom zu dulden.

Grundsätzlich ist der Staat (Land und Gemeinden) für die Bereitstellung von Infrastrukturen wie Strassen oder Leitungen für Wasser, Abwasser oder insbesondere auch elektrischem Strom zuständig. Dabei ist es üblich, dass die Gemeinden für die Werke des Landes ihre Grundstücke auch zur Verfügung stellen.

Die bestehende HSL über Balzner Boden hat keine direkte Verbindung zur Stromversorgung von Balzers. Für die Stromversorgung ist grundsätzlich das Land zuständig. Für den Gemeinderat ist bis heute nicht klar zu erkennen, ob das Land Liechtenstein ein ausgewiesenes Interesse am Betrieb bzw. am Fortbestand der bestehenden Höchstspannungsleitung hat. Mit einem entsprechenden Verfahren vor dem Landtag könnte deshalb unsere höchste Volksvertretung, als gemäss Gesetz zuständige Behörde, einen entsprechenden Entscheid fällen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass der Landtag die Rechte der privaten Grundeigentümer angemessen gegenüber dem übergeordneten allgemeinen Interesse abwägen wird.

Schliesslich resultiert aus der Abwägung der Argumente im Gemeinderat der Antrag, die Durchleitungsrechte für elektrischen Strom über die gemeindeeigenen Grundstücke nicht zu verlängern.

Beschluss   (einstimmig)

Der Swissgrid AG soll mitgeteilt werden, dass der Gemeinderat Balzers die Verlängerung der Durchleitungsrechte ab August 2021 für die bestehende Höchstspannungsleitung über die gemeindeeigenen Grundstücke ablehnt.

Die Liechtensteinische Regierung soll über diesen Gemeinderatsbeschluss informiert werden.