Geflügelgrippe am Bodensee: Vorsichtsmaßnahmen konsequent einhalten

Symbolbild: Vogelgrippe

Bregenz (VLK) – Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart heute, Montag, mitteilt, ist die Geflügelgrippe am Bodensee angekommen. Der erste bekannt gewordene Fall wurde bei einem Schwan im Bereich der Stadt Konstanz nahe der Schweizer Grenze festgestellt.

Bereits seit 6. Dezember 2020 gelten wegen der Zunahme von Geflügelgrippe-Fällen in Europa auf Basis einer Verordnung des Gesundheitsministeriums Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter in den Bodenseegemeinden und entlang des Rheins: Hausgeflügel muss von Enten und Gänsen getrennt gehalten werden, zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln sind Dächer oder Netze anzubringen, die Fütterung darf nur im Stall oder unter Unterständen durchgeführt werden und Oberflächengewässer sind vom Auslauf auszuzäunen, sodass ein Kontakt mit Wildvögeln verhindert wird.

Die Maßnahmen zielen laut Landesveterinär Norbert Greber darauf ab, den Eintrag des Geflügelgrippevirus von der Wildvogelpopulation auf das Hausgeflügel zu verhindern. Um Krankheitsausbrüche frühzeitig erkennen zu können, sind der Naturschutzverein Rheindelta sowie die Bauhöfe der Bodenseegemeinden informiert worden und halten nach toten Wasservögeln Ausschau. Sofern diese einen guten Erhaltungszustand aufweisen, werden sie zum Nachweis des Virus an die AGES in Mödling eingeschickt. Ebenso sind die praktischen Tierärzte darauf hingewiesen worden, auf verdächtige Krankheitssymptome in den Tierbeständen zu achten. Nicht nur vermehrter Totfall, auch ein Leistungsrückgang in einer Herde muss diagnostisch abgeklärt werden.