Totalrevision der Gewerbeverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 die
Totalrevision der Gewerbeverordnung (GewV) und damit zusammenhängende Abänderungen weiterer Verordnungen verabschiedet.

Anlässlich der Totalrevision des Gewerbegesetzes (GewG) ist auch die GewV einer
umfassenden Abänderung zu unterziehen. Im Vordergrund steht dabei die
Konkretisierung der Verfahrensbestimmungen zum neuen Zulassungssystem (Anmelde-
und Bewilligungsverfahren). Weiter werden die besonderen Bestimmungen zur
fachlichen Eignung für einzelne Gewerbe aktualisiert und angepasst sowie
Konkretisierungen für die zukünftig öffentlich zugängliche Informationsplattform
geschaffen. Die Gebühren werden aktualisiert und neu an jener Stelle
festgeschrieben, wo diese anfallen. Alle Gebühren für Amtshandlungen, die in der
GewV konkretisiert werden, wie die Anmeldung, die Bewilligung und deren
Änderungen, werden in der GewV aufgelistet. Die umfassenden Änderungen erfordern
eine Totalrevision, wobei jene Bestimmungen der bisherigen GewV, welche sich
bewährt haben, beibehalten werden.

Im Zuge dieser Totalrevision werden zudem die Verordnung über die fachliche
Eignung im Gastgewerbe, die Verordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den
Ladenschluss sowie die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) abgeändert.
Es geht dabei um die Anpassung an die neue Terminologie und der Verweise, sowie
die Regelung der Gebühren.

Die Verordnungen werden gemeinsam mit dem neuen Gewerbegesetz per 1. Januar 2021
in Kraft treten.