Regierung erhöht die Pauschalen des Grundbedarfes in der Sozialhilfe

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 beschlossen ab 1. März 2021 die Pauschale des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt gemäss Art. 20a der Sozialhilfeverordnung um 1.12% zu erhöhen.

Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen und gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die sich auch in Liechtenstein zu einer Referenzgrösse bei der Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe entwickelt haben. Für einen Ein-Personen-Haushalt ergibt sich hierdurch eine Erhöhung des Grundbedarfes um CHF 12 auf CHF 1’122. Ebenso werden die Pauschalen für Mehrpersonenhaushalte gemäss der zur Anwendung gelangenden SKOS-Äquivalenzskala, die der nationalen Schweizer Verbrauchsstatistik entspricht, angepasst.