
Kleine Anfrage des Abg. Erich Hasler an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Der DpL-Abg. Erich Hasler stellte in der Dezember-Session des Landtags an den Regierungschef-Stv. Daniel Risch eine Kleine Anfrage, die sich mit der Vergabe des Busverkehrs und der Ausschreibung durch die LIEmobil befasst.
Frage:
Im Herbst hat die LIEmobil verschiedene Lose des öffentlichen Verkehrs neu ausgeschrieben. Ausgeschrieben wurden die Lose Linienverkehr, die Linie 22 nach Gaflei, das Ruftaxi Planken und die Skibuslinien. Von den dreizehn eingegangenen Offerten stammten elf von Unter-nehmen aus Liechtenstein beziehungsweise Bietergemeinschaften mit einem Teilnehmer aus Liechtenstein. Ein Angebot kam aus der Schweiz und eines aus Österreich. Erfreulicherweise wurde der Linienverkehr von einer Bietergemeinschaft bestehend aus einem liechtensteinischen und schweizerischen Unternehmen gewonnen.
Gemäss Informationen, die mir zugegangen sind, wurde mindestens ein Unternehmen aus formalen Gründen vom Bieterverfahren ausgeschlossen, und zwar, weil die Offerte – nicht wie gefordert – elektronisch signiert worden war. Ich habe dazu folgende Fragen:
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Wie viele Offerten wurden aus formalen Gründen im Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt? Und falls es solche gab: Waren diese höher oder tiefer als jenes Angebot, welches schlussendlich den Zuschlag erhalten hat?
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Gibt es EWR-rechtliche Vorschriften, die vorschreiben, dass Ausschreibungsverfahren online und mit elektronischer Signatur erfolgen müssen?
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Wie viele elektronische Signaturen hat das Land Liechtenstein bisher an kleine, mittlere oder grosse Unternehmen ausgestellt? Und wie viele davon werden im Verkehr mit der Verwaltung auch aktiv verwendet?
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Ist rechtlich gesehen ein händisch unterschriebenes Dokument im Allgemeinen weniger Wert als ein elektronisch signiertes Dokument?
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Wie gross war der Preisunterschied zwischen den günstigsten und zweitgünstigsten Offerten für die verschiedenen Lose?
