Zunahme der Verschuldung in Liechtenstein

Regierungschef Adrian Hasler musste im Landtag u.a. auch eine Kleine Anfrage des Abg. Manfred Kaufmann beantworten.

Kleine Anfrage des Abg. Manfed Kaufmann
an den Regierungschef

 

In der in der Dezember-Sitzung des Landtags stelle der Abg. Manfred Kaufmann an Regierungschef Adrian Hasler eine Kleine Anfrage zur Hypothekarverschuldung im Land. Kaufmann wollte wissen, ob und wenn ja, inwieweit die hohe Hypo-Verschuldung in den letzten 20 Jahren auch auf den hohen steuerlichen Sollertrag von 4% auf Liegenschaften zurückzuführen sei.

Kürzlich war im «Wirtschaft regional» zu lesen, dass die FMA feststellt, Liechtensteins privater Haushaltsektor ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich verschuldet. Die Verschuldungsquote liegt bei 121% des BIP oder 226% des verfügbaren Einkommens. Beides sind im europäischen Vergleich absolute Spitzenwerte. Die hohe Verschuldung wird durch Hypotheken getrieben. Auffallend ist, dass die Verschuldung in den letzten zwanzig Jahren stetig zugenommen hat – von circa 79% auf zuletzt 121% des BIP. Diese hohe Verschuldung könnte teils auch aus Steueroptimierung vorgenommen werden. Hierzu stellen sich für mich folgende Fragen:

  1. Wurde im Zusammenhang mit dieser Feststellung geprüft, inwieweit die hohe Hypothekarverschuldung auch durch den hohen steuerlichen Sollertrag von 4% auf Vermögen, insbesondere Liegenschaften, bedingt ist?

  2. Plant die Regierung hier allenfalls für die Zukunft eine Reduktion des Sollertrags von 4%?

  3. Wenn ja, wie sollen die dadurch resultierenden steuerlichen Einnahmenausfälle kompensiert werden?

Antwort:

Zu Frage 1:

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens können Schulden, und damit auch Hypothekarschulden, von den Vermögenswerten in Abzug gebracht werden. Auf dem resultierenden steuerpflichtigen Reinvermögen wird der Sollertrag errechnet. Aus Sicht eines Steuerpflichtigen ergibt sich damit kein Unterschied, ob er eine Hypothek amortisiert oder dieser Betrag beispielsweise auf einem Bankkonto, belässt. Das steuerpflichtige Reinvermögen und damit der Sollertrag bleiben gleich. Wenn beispielsweise jemand seine Hypothek um CHF 100’000 amortisiert, ist zwar der entsprechende Schuldenabzug um diesen Betrag geringer aber auch die zu deklarierenden Aktiven entsprechend geringer. In Summe bleibt das steuerpflichtige Vermögen gleich. Eine Steueroptimierung, wie sie der Abgeordnete in der Fragestellung ausführt, ist deshalb über eine höhere Verschuldung nicht möglich.

Zu Frage 2 und 3:

Nein, es ist keine Reduktion des Sollertragssatzes geplant.