Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini hatte u.a. auch eine Kleine Anfrage des FL-Abg. Georg Kaufmann zu beantworten.

Kleine Anfrage des Abg. Georg Kaufmann an Regierungsrat Mauro Pedrazzini

 

In der Dezember-Session des Landtags vom 2.bis 4. Dezember 2020 hatte Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini u.a. auch eine Kleine Anfrage des FL-Abg. Georg Kaufmann zum Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu beantworten.

 

Frage:

Morgen Donnerstag ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen, von daher passt diese Kleine Anfrage. Am 1. März 2020 endete die Vernehmlassungsfrist betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und Verwaltungen. Diese sollen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden. Dazu stellen sich folgende Fragen:

  1. Kann die Regierung informieren über den Stand der Umsetzung dieser Richtlinie?

  2. Wie möchte die Regierung die Umsetzung der Richtlinie angehen und wer beziehungsweise welche Stelle hat die dazu nötigen Fachkompetenzen beziehungsweise wer sollte sie sich aneignen?

  3. Kann die Regierung einen Termin nennen, bis wann der Landtag mit dieser Gesetzesanpassung adressiert wird?

  4. Viele Menschen sind mit der Amtssprache auf Homepages, aber auch bei schriftlichen Verfügungen von Ämtern und Anstalten überfordert. Gedenkt die Regierung, im Rahmen dieser Anpassung auch etwas in Richtung «einfachere Sprache» zu unternehmen?

  5. Die Pressekonferenzen der Regierung zu Covid-19 wurden meistens in Gebärdensprache übersetzt. Das ist lobenswert. Denkt die Regierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auf einen barrierefreien Zugang ihrer Websites auch an eine Übersetzung in Gebärdensprache?

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde noch nicht in das EWR-Abkommen übernommen. Sobald die Richtlinie in das EWR-Abkommen übernommen wird, ist Liechtenstein verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen. Als Umsetzungsfrist gilt das Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie in das EWR-Abkommen.

Derzeit arbeitet das Ministerium für Gesellschaft an der Ausarbeitung des entsprechenden Bericht und Antrages.

Des Weiteren hat die Europäische Kommission unter anderem den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäss der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erlassen. Diesbezüglich wird derzeit eine Übernahme in das EWR-Abkommen in abgeänderter Form geprüft.

Zu Frage 2:

Diesbezüglich wird auf den Vernehmlassungsbericht und insbesondere auf die Artikel 21c Abs. 1, Art. 21d sowie Art. 22 der Vernehmlassungsvorlage verwiesen.

Ungewiss ist derzeit noch, welche Stelle für die technische Überwachung zuständig sein soll, da das hierzu notwendige Know-how noch nicht vorhanden ist.

 Zu Frage 3:

Ein konkreter Termin kann derzeit nicht genannt werden. Wie bereits erwähnt, arbeitet das Ministerium für Gesellschaft an der Ausarbeitung des entsprechenden Bericht und Antrages.

Zu Frage 4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird an der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht durch die Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes gearbeitet. Wie die Umsetzung in technischer bzw. praktischer Hinsicht erfolgen wird, wird zu prüfen sein, sobald das Gesetz verabschiedet wurde.

Zu Frage 5:

Siehe Antwort 4.