Missverständnisse in der Kommunikation

Regierungsrätin Dominique Hasler hatte in der Landtagssitzung vom 2.bis 4. Dezember 2020 u.a. auch eine Kleine Anfrage des FBP-Abg. Daniel Oehry zu beantworten.

Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry zu den Gründen der Absage eines Medientermins zum Thema Rheindammertüchtigung

 

Am 26. November, um 9:30 Uhr hätte im SAL eine Medienorientierung der Regierung des Kantons St.Gallen zum Thema Rheindammertüchtigung stattfinden sollen. Diese musste kurzfristig abgesagt werden. Das «Liechtensteiner Vaterland» machte auf seiner Internetseite öffentlich, dass das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt der Regierung mit unwahren Begründungen diese Medienorientierung absagte. Auf «Vaterland online» ist zu lesen: «Eine Stunde vor dem Termin kam die Absage. Die Kommunikationsabteilung der liechtensteinischen Regierung liess die Zeitungsredaktion per Mail wissen: ‹Die Medienorientierung muss aus terminlichen Gründen leider kurzfristig abgesagt werden›.»

Gut zehn Minuten später trudelte das Absagemail des Kantons St. Gallens ein. Das Pikante: Der Grund für die Absage lautete ganz anders. Die St. Galler sind offenbar ehrlicher als die Liechtensteiner. Es handelt sich nicht um eine Terminkollision. Innerhalb der St. Galler Regierung ist es zu einer Coronainfektion gekommen. Dies führt zu folgenden Fragen:

Fragen[1]

  1. Weshalb wurde von Seiten des Ministeriums für Inneres, Bildung und Umwelt nicht die wahre Begründung der Absage der Medienorientierung kommuniziert?

  2. Wer trägt die Verantwortung für die Verbreitung dieser Begründung?

  3. Ist es richtig, dass die Organisation dieser Medienorientierung einem externen Unternehmen übergeben wurde?

  4. Falls ja: Weshalb hat man die eigene Amtsstelle Information und Kommunikation der Regierung, welche gemäss Aufgabenbereich für die Regierungskommunikation und damit für die Organisation und Durchführung von Medienkonferenzen der Regierung verantwortlich ist, nicht mit der Organisation dieser Medienkonferenz betraut?

  5. Welche Kosten entstehen dem Land durch diese externe Arbeitsvergabe?

Beantwortung durch Frau
Regierungsrätin Hasler Dominique

zu Frage 1:

Das Ministerium wurde am Vorabend, der auf den 26. November 2020 angesetzten gemeinsamen Medienkonferenz, vom Kanton St. Gallen darüber informiert, dass ein Mitglied der St. Galler Regierung positiv auf Covid-19 getestet wurde. In Folge der hohen Bedeutung des Themas für beide Regierungen wurde umgehend ein neuer Termin für die gemeinsame Medienorientierung koordiniert. Die in die Abstimmung und Organisation des Anlasses involvierten liechtensteinischen Stellen wurden seitens des Kantons St. Gallen darum gebeten, die Angelegenheit bis zu ihrer Kommunikation vertraulich zu behandeln. In der Folge wurde in der Kommunikation an die liechtensteinischen Medien auf eine Konkretisierung des Absagegrundes verzichtet. Dies aus Gründen des gegenseitigen Respektes zwischen den Regierungen. Für alle Beteiligten stand es ausser Frage, dass die Kommunikation kantonsinterner Angelegenheiten den jeweiligen kantonalen Medienverantwortlichen vorbehalten bleibt.

zu Frage 2:

Die Kommunikation erfolgte in Absprache mit dem Amt für Bevölkerungsschutz sowie den zuständigen Personen des Kantons St. Gallen. Das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt hat die Information zur Absage der Medienorientierung in der Folge der Abteilung Information und Kommunikation der Regierung (IKR) zum Versand zugestellt.

zu Frage 3:

Im Auftrag des Rheinunternehmens des Kantons St. Gallen und des liechtensteinischen Amtes für Bevölkerungsschutz beschäftigte sich ein liechtensteinisches Unternehmen mit der länderübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit dieses Generationenprojekts sowie Koordination und Moderation der gemeinsam geplanten Medienorientierung.

zu Frage 4:

Die Vorbereitungsarbeiten zur Medienorientierung erfolgten jederzeit in Abstimmung mit der Abteilung Information und Kommunikation der Regierung (IKR) und den zuständigen Presseverantwortlichen des Kantons St. Gallen.

zu Frage 5:

Die Aufwendungen zur Unterstützung für die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung der Medienorientierung, die sich mit einem für Liechtensteins Bevölkerungsschutz existenziellen Generationenprojekt mit einem Gesamtvolumen von CHF 90 Mio. befasst, können mit CHF 2`880.00 beziffert werden. Das kantonale Rheinunternehmen St. Gallen trägt die Hälfte dieser Kosten. Für das Land Liechtenstein belaufen sich somit die Kosten auf CHF 1`440.00.