Drohgebärde der Swissgrid

Leserbrief der «IG wegen mit der Hochspannung», Balzers

Wir können den Worten von Günter Vogt im Standpunkt in der Samstagsausgabe des Vaterlandes nur beipflichten. Der Vertrag mit der Swissgrid läuft am 12. August 2021 aus. Swissgrid bzw. ihre Vorgängerinnen wissen seit über 15 (!) Jahren, dass die Durchleitungsrechte nicht mehr verlängert werden. Nichtsdestotrotz haben sie in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten nahezu keine Anstrengungen unternommen, eine alternative Lösung zu finden. Inzwischen drohen sie «renitenten» Grundstückbesitzern sogar damit, bei einer Nicht-Zustimmung zur Vertragsverlängerung ein Enteignungsverfahren einzuleiten.

Ein schweizerisches Privatunternehmen, das jährlich enorme Summen an Gewinn macht, droht den liechtensteinischen Bürgern mit Enteignung! Und das, obwohl das Unternehmen nahezu zwei Jahrzehnte Zeit gehabt hätte, alternative Lösungen zu finden. Dabei hält es Swissgrid nicht für nötig, Lösungen in der Schweiz zu prüfen, was ihrer Homepage zu entnehmen ist. Woher Swissgrid das Recht nimmt, eine Durchleitung durch Liechtenstein für selbstverständlich zu erachten, ist schleierhaft. Denn Balzers und Liechtenstein haben diesbezüglich keine (auch keine zwischenstaatliche) Verpflichtung.

Und das Argument, dass ja auch wir Strom beziehen, ist schnell entkräftet: Richtig, auch Liechtenstein braucht Strom, aber wir zahlen ja auch dafür. Das Vorgehen von Swissgrid ist nicht nur despektierlich und arrogant, sondern auch ein Angriff auf die guten Beziehungen der Schweiz mit Liechtenstein, zumal offenbar die stets klare Haltung der Balzner Vorsteher, dass der Durchleitungsvertrag nicht mehr verlängert wird, von der Swissgrid ohne mit der Wimper zu zucken schlichtweg ignoriert wird.

Übrigens, es muss nicht darüber diskutiert werden, ob die Abstände und die Grenzwerte der Strahlenbelastung eingehalten werden. Denn es ist ganz einfach: der Vertrag läuft aus – ohne Vertrag kein Recht auf Durchleitung. Nur kurz sei hier aber noch erwähnt, dass es unzählige Studien gibt, die eine Gesundheitsgefährdung bei Werten weit unter dem Grenzwert nachweisen.

Interessengemeinschaft weg mit der Hochspannung