230.000 Franken an 50 J+S-Organisationen

Vaduz (ots) – Aufgrund der Corona-Pandemie führten in diesem Jahr viele Sportvereine weniger Trainings, Lager und Wettkämpfe für Kinder und Jugendliche durch. Jugend und Sport (J+S) Organisationen erhalten für diese Aktivitäten im Rahmen des Förderprogramms Unterstützungsbeiträge, die somit geringer ausgefallen sind.

Als Entschädigung für diese Einnahmeausfälle hat der Schweizerische Bundesrat mittels Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung einen J+S Sonderbeitrag erlassen. Die Regelung der Sonderbeiträge ist aufgrund des J+S Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein auch in Liechtenstein anwendbar.

J+S Organisationen, die ein Angebot für Kinder und Jugendliche zwischen dem 13. März und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben und dementsprechend im J+S Programm in diesem Zeitraum aktiv waren, erhalten einen Sonderbeitrag. Der Sonderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Beiträge, die der Organisator für seine im Jahr 2019 abgeschlossenen J+S Angebote erhalten hat. Die Beiträge werden sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein im Rahmen des ordentlichen Budgets ausbezahlt.

Die Regierung hat die Stabsstelle für Sport in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 ermächtigt, die Sonderbeiträge gemäss den beschriebenen Bestimmungen auszurichten. Somit können in Liechtenstein rund CHF 230’000 an knapp 50 berechtigte J+S Organisationen ausbezahlt werden. „Dieser Unterstützungsbeitrag soll den Sportverbänden und -vereinen in unserem Land helfen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstandenen Mindereinnahmen im Jahr 2020, teilweise zu kompensieren.“ führt Regierungschef-Stellvertreter und Sportminister Daniel Risch hierzu aus.