Subventionsgesuch des Alpenvereins für Bau einer Kletterhalle

Symbolbild Kletterhalle Alpenverein

Die Gemeinde Planken sieht Finanzierung einer Subvention beim Land

Der Liechtensteiner Alpenverein (LAV) stellt mit Schreiben vom 30. September 2O2O ein Subventionsgesuch zum Bau einer Kletterhalle in Schaan. Der Plankner Gemeinderat befasste sich in der Sitzung vom 27. Oktober mit dem Gesuch und kam zum Schluss, dass das Projekt zwar unterstützungswürdig sei, aber im Sinne einer klaren Aufgaben -und Finanzierungsentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden keinen Beitrag zum Bau einer Sportstätte von landesweitem Interesse sprechen kann. Das Abstimmungsergebnis lautet: 5 (2 FBP, 1 FL, 2VU) : 1 (1 FBP)

Bereits im Dezember 2017 wandte sich der LAV an alle liechtensteinischen Gemeinden mit der Bitte, den Bau einer Kletterhalle basierend auf dem damaligen Sportstättenkonzept der Regierung zu subventionieren. Damals war vorgesehen, dass eine Umsetzung des Projektes nur möglich ist, wenn die Regierung, der Landtag, der betreffende Verband und alle 11 Gemeinden diesem Vorhaben zustimmen.

Die Gemeinde Planken hat bereits im Jahr 2012 beim Erlass des Sportstättenkonzepts bemängelt, dass die Finanzierung für den Bau von Sportanlagen mit landesweiter Bedeutung nicht geregelt ist und dass bei der ersten Anfrage ein Präzedenzfall geschaffen wird, der im Sinne der Gleichbehandlung für weitere Anträge wegweisend und verpflichtend sein wird. Der Plankner Gemeinderat hat sich im März 2018 bei der Behandlung des ersten Antrags im Rahmen des Sportstättenkonzepts gegen eine Subventionierung der Kletterhalle ausgesprochen, weil es schlichtweg nicht praktikabel und sinnvoll ist, einen Finanzierungschlüssel anzuwenden, für welchen jeweils 13 zustimmende Beschlüsse notwendig sind, um ein Projekt zu genehmigen bzw. eine neue Sportstätte zu schaffen.

Zwischenzeitlich ist am 1. Oktober 2019 die neue Sportstättenforderungsverordnung (SSFV) in Kraft getreten. Diese betrachtet eine Sportstätte von landesweitem lnteresse als eine Sportstätte, die nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur, Erledigung übertragen ist. Hinsichtlich der Finanzierung von Sportstätten von landesweitem lnteresse ist vorgesehen, dass diese durch eine angemessene Eigenleistung des Gesuchstellers, vornehmlich ein Verband oder Verein, mitfinanziert wird.

Die Eigenleistung hat in der Regel mindestens 2O % der Kosten des Förderprojekts zu entsprechen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die öffentliche Hand maximal 80 % der Kosten des beantragten Projekts trägt. Das Fördergesuch hat unter anderem auch Angaben zur Rolle der Standortgemeinde und der übrigen Gemeinden zu beinhalten.

Der LAV bittet nun in seinem Schreiben den Plankner Gemeinderat, die Rolle der Gemeinde zu definieren und einen Subventionsbeitrag zu sprechen. Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Definition der Rolle der Gemeinden die Aufgabe des Gesuchstellers ist und nicht der Gemeinde bzw. Gemeinden. Darüber hinaus werden keinerlei Angaben zur Grössenordnung einer möglichen finanziellen Forderung durch die Gemeinde Planken gemacht. lm Schreiben heisst es lediglich, dass das Land und die Gemeinden 80 Y“ bzw. CHF 4.4 Mio. der Projektkosten übernehmen sollen.

lm Sinne einer sauberen Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden ist eine Sportstätte von landesweitem lnteresse aus Sicht der Gemeinde Planken vom Land und dem betreffenden Verband bzw. Verein und nicht von den Gemeinden zu finanzieren. Wie sich die jeweilige Standortgemeinde in das beantragte Projekt einbringt, beispielsweise mit der: Abgabe eines Grundstücks im Baurecht, eines lnvestitionsbeitrags oder der Übernahme von Unterhaltsleistungen oder des Heimfalls beim Ablauf des Baurechts, ist Sache der jeweiligen Standortgemeinde. Selbstverständlich ist es natürlich jeder Gemeinde selbst überlassen, inwiefern sie ein Fördergesuch für den Bau einer Sportstätte von landesweitem lnteresse unterstützen mochte.

Der Gemeinderat beschliesst mehrheitlich, das Subventionsgesuch des Liechtensteinischen. Alpenvereins zum Bau einer Kletterhalle in Schaan zur Kenntnis zu nehmen. Obwohl aus Sicht der Gemeinde Planken dieses Projekt unterstützungswürdig wäre, wird im Sinne einer klaren Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden kein Beitrag zum Bau einer Sportstätte von landesweitem lnteresse gesprochen.