Schaffung eines Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November die Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2014/17 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Richtlinie strebt die Schaffung eines europaweiten Hypothekarkreditmarktes mit einem hohen Konsumentenschutzniveau an. Im Zuge der Neuregelungen wird es künftig Mindeststandards für Wohnimmobilienfinanzierungen geben, um Konsumenten besser vor unseriösen Kreditvergabepraktiken zu schützen.

Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen im Wesentlichen die EWR-rechtlichen und nationalen Vorgaben im Hinblick auf die Erbringung von Bankdienstleistungen, die Auswirkungen der EWR-rechtlichen Vorschriften auf die Kreditvergabepraxis, die Unterschiede bei den Zinssätzen in Liechtenstein und in der Schweiz sowie die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember in zweiter Lesung behandeln. Das Inkrafttreten des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes ist auf den 1. April 2021 vorgesehen.