Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes verabschiedet. Die Gesetzesvorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013.

EURES ist ein Kooperationsnetz zwischen der Europäischen Kommission und den öffentli-chen Arbeitsvermittlungen der EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, an dem Liechten-stein seit dem 1. Januar 2007 teilnimmt. Die Verordnung (EU) 2016/589 hat zum Ziel, das EURES-Netz grundlegend neu zu gestalten und auszubauen. Mit der Stellungnahme be-antwortet die Regierung die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, die vor allem die Auswirkungen der Revision auf Liechtenstein betrafen.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember in zweiter Lesung behandeln.