Abänderung der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die vorgeschlagenen Anpassungen stehen im Zusammenhang mit der im Jahr 2021 stattfindenden Moneyval-Länderprüfung Liechtensteins. Der Fokus wird dabei auf die Effektivität der Bestimmungen des nationalen Rechts, unter anderem auch im Straf- und Rechtshilfeverfahren, gelegt.

Durch die Neufassung und Abänderung von Bestimmungen in der Strafprozessordnung über die Beschlagnahme sowie die Durchsuchung und Beschlagnahme von Papieren werden klarere gesetzliche Regelungen für die Durchführung dieser Zwangsmassnahmen geschaffen. Diese sollen letztlich auch ein effizientes und speditives Strafverfahren ermöglichen.

In der liechtensteinischen Strafprozessordnung fehlen bislang Bestimmungen für ein Verfahren zur frühzeitigen Verwertung von beschlagnahmten und gesperrten Vermögenswerten, die einem raschen Verderben oder einer erheblichen Wertminderung unterliegen. Mit dem Nachvollzug der korrespondierenden Normen aus der österreichischen Rezeptionsvorlage wird diese Lücke geschlossen.

Für das Rechtshilfeverfahren wird eine neue Bestimmung eingeführt, welche die Voraussetzungen für eine vorläufige Übermittlung von beschlagnahmten Papieren und Datenträgern an die ersuchende ausländische Behörde festlegt. Damit kann auf entsprechend begründeten Antrag der ersuchenden Behörde eine vertrauliche Behandlung des Rechtshilfeverfahrens gewährleistet und so wesentlich den ermittlungstaktischen Anforderungen des von der ersuchenden Behörde geführten Strafverfahrens Rechnung getragen werden.

„Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, dass Liechtenstein bei der kommenden Moneyval-Länderprüfung die Effektivität des liechtensteinischen Rechtsrahmens noch besser unterstreichen kann“, so Justizministerin Katrin Eggenberger.