Totalrevision des zentrale Personenregisters

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2020 den Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Gesetzes über das zentrale Personenregister verabschiedet.

Beim Zentralen Personenregister (ZPR) handelt es sich um ein wesentliches Arbeitsinstrument der öffentlichen Stellen. Dieses enthält Personen-Stammdaten, Unternehmens-Stammdaten und Sach-Stammdaten, die mehrfach relevant sind und von verschiedenen Stellen wiederkehrend für die Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt werden. Das ZPR ist für effiziente, sichere und qualitativ hochstehende Dienstleistungen unerlässlich.
Eine Analyse des bestehenden ZPR hat ergeben, dass dieses einerseits Schwachstellen enthält und andererseits diverse Verbesserungsmöglichkeiten gegeben sind. Um eine optimale Nutzung des ZPR sicherzustellen wurde daher der Beschluss gefasst, das ZPR komplett zu überarbeiten und sowohl technisch als auch organisatorisch völlig neu aufzusetzen. Dies hat zur Folge, dass auch die rechtlichen Grundlagen des ZPR eine Totalrevision zu unterziehen sind.
Der bereits heute geltende Grundsatz der zentralen Datenhaltung der mehrfach-relevanten Stammdaten soll beibehalten und gestärkt werden. Neu erfolgt eine klare Trennung zwischen den Stammdaten im ZPR und den Fachdaten in weiteren Anwendungen der öffentlichen Stellen. Die Daten im ZPR werden von den öffentlichen Stellen in gemeinsamer Verantwortung verarbeitet, wobei die entsprechenden Lese- und Schreibberechtigungen, je nach gesetzlicher Aufgabe der öffentlichen Stelle, über ein klar definiertes Berechtigungssystem vergeben werden. Über organisatorische Massnahmen soll zudem eine permanent hohe Datenqualität sichergestellt werden.
Mit dem totalrevidierten Gesetz über das Zentrale Personenregister werden diese Grundsätze gesetzlich festgelegt und es wird ein modernes, qualitativ hochstehendes Arbeitsinstrument für die öffentlichen Stellen geschaffen, welches den Anforderungen an einen effizienten Datenschutz gerecht wird.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Dezember 2020. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.