Klimatest für die staatlichen und staatsnahen Anlagen

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. März 2020 das Postulat „Klimatest für die staatlichen und staatsnahen Anlagen“ an die Regierung überwiesen. Die Regierung wurde eingeladen, Massnahmen zu prüfen, aufzuzeigen und vorzuschlagen, wie Liechtenstein das Ziel des Übereinkommens von Paris erreichen kann, wonach die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszugestalten sind. Dafür sollen sich auch die Staatsfinanzen bzw. die Anlagen der Steuervermögen einem „Klimatest“ unterziehen, bei dem die Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit auf den Prüfstand gestellt wird.

Die Regierung zeigt in einem allgemeinen Teil zunächst die wichtigsten Grundlagen und internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Frage der Klimaverträglichkeit von Finanzmittelflüssen auf. Beleuchtet werden insbesondere die EU Regulierungen in diesem Bereich, welche Liechtenstein über das EWR-Abkommen direkt betreffen. Nachfolgend wird in der Beantwortung des Postulats einerseits der international koordinierte Klimaverträglichkeitstest unter Verwendung des „PACTA-Modells“ (PACTA steht für Paris Agreement Capital Transition Assessment) vorgestellt. Andererseits werden jeweils die Anlagerichtlinien und Anlagestrategien sowie der Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten in der Vermögensanlage sowohl beim Finanzvermögen des Landes als auch bei den AHV-IV-FAK Anstalten und der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein dargelegt.
Liechtenstein nimmt am Klimaverträglichkeitstest 2020 teil. Die Ergebnisse, insbesondere diejenigen für das Finanzvermögen des Landes, konnten in der Postulatsbeantwortung nicht mehr berücksichtigt werden, da diese erst gegen Ende des Jahres 2020 definitiv vorliegen. Sie sollen im Rahmen der Vorstellung des Länderberichts des koordinierten Klimaverträglichkeitstest präsentiert werden.
Die Postulatsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.