Demokraten pro Liechtenstein (DpL)

Die Abgeordneten der DpL: Thomas Rehak, Erich Hasler und Herbert Elkuch (v. l.).

Die jüngste politische Gruppierung im Land heisst Demokraten pro Liechtenstein (DpL). Gegründet wurde diese Partei am 21. September 2018 von 37 Mitgliedern.

Leitmotiv: Konstruktiv miteinander
Die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) verfolgen ihre Ziele konsequent. Das zeigt sich darin, dass sie ihre Ideen langfristig verfolgen, auch dann, wenn ihre Vorstösse im Landtag nicht gleich eine Mehrheit finden. In der Opposition braucht es Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit, um punktuell Verbesserungen erzielen zu können. Neben diesen Attributen zeigte die DpL immer wieder, dass sie gute Ideen und Vorstösse unabhängig der politischen Herkunft unterstützt. Damit lebt die DpL ihrem Leitmotiv «Konstruktiv miteinander» nach. Die DpL ist davon überzeugt, dass sich unser Land Liechtenstein nur durch ein konstruktives Miteinander positiv entwickeln kann.

Leitsatz und Ausrichtung
Der oberste Leitsatz der DpL ist – wie es in der Verfassung Liechtensteins verankert ist – «das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.» (Art. 54 LV) Und: «Die Mitglieder des Landtags stimmen einzig nach ihrem Eid und ihrer Überzeugung.» (Art. 57 LV)

Die politische Arbeit der DpL ist in den folgenden sieben Ausrichtungen statutarisch festgelegt:

a) souveräner Staat, unabhängig und selbstbestimmt

b) dualistische Staatsform mit zwei Souveränen, Fürst und Volk

c) Zugrundelegung christlicher Grundwerte

d) liberale und sozialverträgliche Wirtschaftspolitik

e) intakte, zielgerichtete und langfristig ausgelegte Sozialwerke

f) sorgsamer Umgang mit unserer Umwelt und den Ressourcen, respektvoller Umgang mit unserem knappen Kulturland

g) Respektierung demokratischer Entscheide

In der nunmehr zweijährigen Tätigkeit hat die DpL bereits einiges geleistet, die wichtigsten Aktivitäten sind an dieser Stelle kurz zusammengefasst:

Keine Benachteiligung des traditionellen Familienmodells
Eine Fremdbetreuung von Kindern ist je nach Umständen sinnvoll. Um dies zu ermöglichen, gibt der Staat viel Geld aus. Beim traditionellen Familienmodell, also wenn die Mutter oder der Vater die Betreuung der Kinder übernimmt, gibt es keine finanzielle Unterstützung analog der Fremdbetreuung. Dabei ist gerade in den ersten Lebensjahren die Bindung an die Eltern von grosser Bedeutung. Wir sind gegen eine Ungleichbehandlung und setzen uns für eine gerechte Familienförderungen ein. Bis vor kurzem wurden noch unbesetzte Kitaplätze mit 15‘000 Franken pro Jahr subventioniert. Gegen solche Regelungen kämpften wir an, deshalb reichten wir ein Postulat mit Änderungsvorschlägen ein. Das Postulat wurde von der Regierung bislang nicht beantwortet, einige Vorschläge setzte sie aber trotzdem um. Beispielsweise werden heute nur noch besetzte Kitaplätze subventioniert. Trotz den erfreulichen Erfolgen bleiben wir dran.

Kostenbefreiung bei Mutterschaft
Familienzuwachs ist ein freudiges Ereignis, kann aber bei jungen Familien zu finanziellen Engpässen führen, wenn die Mutter im Zeitraum der Mutterschaft krank wird oder Komplikationen mit dem Kind auftreten. Seit 2015 hat einer unserer Abgeordneten drei Vorstösse eingereicht mit dem Ziel, dieses Risiko herabzusetzen. Mittlerweile ist unser Anliegen umgesetzt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Niederkunft, bei Krankheit und Komplikationen mit dem Kind, werden ab dem 1. Januar 2021 keine Selbstbehalte und Franchisen in Rechnung gestellt. Dies ist besonders für junge Familien eine finanzielle Risikoabdeckung. Nun können wir die nächsten familienunterstützenden Massnahmen angehen.

Neuausrichtung der Geburtenzulage
Zwei Drittel (1,6 Millionen Franken) der Geburtszulagen, welche aus unserer Familienausgleichskasse bezahlt werden, fliessen ins Ausland. Das Verrückte ist dabei, dass die Geburtszulagen an die Österreicher Grenzgänger vom Staat einkassiert werden. Österreich kennt die Geburtszulage nicht. Österreicher Grenzgänger dürfen keine Vorteile gegenüber inländischen Arbeitnehmern haben. Aus diesem Grund verrechnet der österreichische Staat die liechtensteinische Geburtenzulage mit dem Kinderbetreuungsgeld mit dem Resultat, dass dem Grenzgänger nichts von der Geburtszulage bleibt. 

Liechtenstein hat sich freiwillig verpflichtet, Geburtslagen zu exportieren. Dieses könnte aber rückgängig gemacht werden, wenn die Geburtszulage als Familienzulagen im Anhang 1 der Verordnung EU 883/04 eintragen wird, so wie Luxemburg das gemacht hat. Wenn auf die Subventionierung des österreichischen Staates verzichtet würde, könnte die Geburtszulage für Familien in Liechtenstein etwa drei Mal höher ausfallen. Noch stellt sich der Landtag gegen unseren Vorschlag. Wir treten jedoch – getreu dem «pro Liechtenstein» in unserem Parteinamen – weiterhin für eine Besserstellung unserer Familien im Land ein.

Direktwahl der Regierung
Schon viele Jahre verfolgen wir das Ziel, dass das Volk die Regierung direkt wählen kann. Dazu haben wir die Regierung mittels eines vom Landtag überwiesenen Postulats beauftragt, abzuklären, welche Auswirkungen die Einführung der Direktwahl der Regierung mit sich bringen würde. Dabei sollen verschiedene Varianten einer Direktwahl der Regierung einander gegenübergestellt und deren Vor- und Nachteile beleuchtet werden. Die Einführung der Direktwahl ist ein grösserer Eingriff in die Landesverfassung und muss wohldurchdacht angegangen werden. Deshalb ist dies ein langfristiges Projekt. Aus unserer Sicht entspricht die Direktwahl aber einem Wunsch eines Grossteils der Bevölkerung. Deshalb bleiben wir auch an diesem Thema dran.

Kotenbefreiung für LIEmobil Abos
Vor den Sparmassnahmen konnten Schüler mit dem Schülerabo auch die Linienbusse ohne Aufpreis benutzen. Diese Leistung an Familien wurde zur Sanierung des Staatshaushaltes gestrichen. Seit längerem ist der Staatshaushalt saniert. Deshalb setzen wir uns für Gratis-Abos für Schüler und Jugendliche bis 25 ein. Die Regierung und die Regierungsparteien sprachen sich jedoch gegen die Förderung des öffentlichen Verkehrs für Jugendliche und gegen eine Familienunterstützung aus.

Welche Lehren sind daraus zu ziehen? Geht es dem Staat finanziell schlecht, holt er sich das Geld beim Bürger und macht auch vor Familien nicht halt. Geht es dem Staat finanziell wieder besser, gibt er das Geld anderweitig aus. Wir werden auch in Zukunft diese gekürzte Familienleistung einfordern. Verschiedentlich wurde Gratis-ÖV für alle vorgeschlagen. Unser Ziel ist es, wenigstens für Jugendliche und Pensionisten den ÖV kostenlos zu gestalten.

S-Bahn
Die S-Bahn war in der Bevölkerung seit Jahren umstritten. Der Landtag stimmte mit 18 Stimmen dem Finanzkredit für den Ausbau der S-Bahn zu. Die Abgeordneten der DpL beantragten eine Volksabstimmung. Mit über 60 Prozent S-Bahn nein, war das Resultat eindeutig. Nun muss die ÖBB ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und den Bahnhof in Nendeln sanieren und die Lärmminderung angehen. Wir unterstützen den öffentlichen Verkehr, wollen aber für Liechtensteiner und Grenzgänger die freie Verkehrsmittelwahl beibehalten. Verschiedene, örtlich beschränkte Engpässe im Strassennetz, an denen die Staus beginnen, sind kurzfristig auszubauen. Dem Vorschlag vom VCL (Georg Sele) im ORF vom 19. September 2020 können wir nichts abgewinnen. Der VCL will, dass man bei denjenigen, die mit dem Auto zur Arbeit kommen, 600 Franken abkassiert und denjenigen 600 Franken gibt, welche die Möglichkeit haben, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Diese Art Road-Pricing ist ein Raubzug auf die Geldbörse der Arbeitnehmer und für uns keine akzeptable Lösung.

Verschärfung der Einbürgerungskriterien
Unsere Initiative zur Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes wurde von der VU, FL und DU abgelehnt. Mit unserer Vorlage wäre eine erfolgreiche Integration Voraussetzung für eine Einbürgerung gewesen. Die Gesetzesinitiative umfasste zusätzliche Einbürgerungskriterien, wie sie in der Schweiz bereits Gesetz sind. Wir wollten, dass ein Bewerber für eine Einbürgerung integriert sein muss und sich der Gesellschaft zugehörig fühlt. Ausserdem wollten wir die Sprachvoraussetzungen für das mündliche Sprachniveau von B1 auf das Niveau B2 anheben. Nach unserer Auffassung sollen nur Personen mit guten Sprachkenntnissen eingebürgert werden, da gute Sprachkenntnisse zentral für eine erfolgreiche Integration sind. Zu guter Letzt wollten wir auch die Wartefrist für eingeheiratete Personen für eine erleichterte Einbürgerung von fünf auf zehn Jahre anheben. Damit sollten die unterschiedlichen Wartefristen einander angeglichen werden. Auch an diesem Thema bleiben wir dran.