Coronatest: Arbeitnehmerausfall infolge Wartezeit

Regierungsrat Mauro Pedrazzini musste im November-Landtag 2020 einige Kleine Fragen beantworten.

Kleine Anfrage der Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz an Regierungsrat Mauro Pedrazzini

Die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz richtete an Regierungsrat Mauro Pedrazzini in der Oktober-Session des Landtags eine Kleine Anfrage zu den Coronatests:

 

Frage:

Ein Arbeitnehmer welcher aktuell – vielleicht mit einem leichten Husten – einen Coronatest machen lässt, muss bis zu zwei Tage auf ein Ergebnis warten und fällt im Betrieb somit auch diese zwei Tage aus.

Grund für diese lange Wartezeit sind offenbar die doch stark angestiegene Anzahl an Testungen sowie infolgedessen auch längere Wartezeiten bei der Testanlage, aber auch bei der Auswertung im Labor.

Diese zwei Tage Arbeitsausfall werden aber weder von der Krankenkasse noch durch das Covid-19-Taggeld getragen, sondern hat der Arbeitgeber aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Nun liest man immer wieder von sogenannten Schnelltests, welche das Prozedere verkürzen könnten. Wenn in der Konsequenz der Arbeitnehmer folglich schneller zu einem Resultat kommt, könnte dieser – bei negativem Ausgang – auch wieder schneller in den Arbeitskreislauf zurückkehren.

  1. Was halten Sie, Herr Gesundheitsminister, von derartigen Schnelltests und wären diese, da wohl dennoch eine labormedizinische Betreuung notwendig wäre, wirklich schneller als herkömmliche Tests?

  2. Sind solche Schnelltests daher auch eine Option für Liechtenstein und würden diese entsprechend den herkömmlichen Tests von der Krankenkasse vergütet?

  3. Ist es richtig, dass die entsprechenden Verordnungen im Epidemiengesetz zuerst geändert werden müssten, bevor solche Schnelltests durchgeführt werden dürfen?

  4. Wird darüber nachgedacht auch die Wartezeit nach einem Coronatest über das COVID-19-Taggeld abzurechnen oder muss dieser Arbeitsausfall weiterhin vom Arbeitgeber alleine getragen werden?

Antwort:

Vorweg muss festgehalten werden, dass die Wartezeiten in Liechtenstein zwischen der Probenentnahme und dem Vorliegen des Laborergebnis sehr kurz gehalten werden können. Die Probeentnahme erfolgt in der Marktplatzgarage in Vaduz nach telefonischer Voranmeldung von Montag bis Samstag von 15:00 bis 18:00 Uhr. Die Laborresultate liegen in der Regel am Vormittag des folgenden Tages vor. Im Labor wird mit der Probe (Nasenabstrich) ein so genannter PCR-Test durchgeführt. Es handelt sich dabei um ein bewährtes und sehr verlässliches Verfahren. Die Probenaufbereitung und die Analyse auf einem Grossgerät finden aus technischen Gründen in einem medizinischen Laboratorium statt und die reine technisch bedingte Durchlaufzeit beträgt einige Stunden.

Bezüglich der Schnelltests für den Gebrauch ausserhalb eines Labors ist zu bemerken, dass es grundsätzlich zwei Arten von Schnelltests gibt: Antikörpertests und Antigentests. Antikörper in genügender Menge werden nach den in den letzten Monaten gemachten Erfahrungen erst nach einigen Wochen gebildet. Entgegen einiger Werbeversprechen eignen sich Antikörpertests nicht für einen schnellen Test, ob eine Person aktuell an COVID-19 erkrankt ist.

Die Antigentests könnten sich hingegen dafür eignen. Entgegen verschiedener Zeitungsmeldungen sind sie aber noch nicht flächendeckend erhältlich und sie konnten daher im Labor, mit dem wir zusammenarbeiten, noch nicht geprüft werden. Es ist aber bekannt, dass die Tests weniger sensitiv sind als der PCR-Labortest. Ob die Sensitivität ausreichend ist für eine Entscheidung, ob eine Person ansteckend ist oder nicht, also ob sie am Arbeitsplatz erscheinen darf oder nicht, muss noch geklärt werden.

Für die Durchführung des Antigen-Schnelltests in der derzeit angebotenen Form ist aber, genau wie beim PCR-Test, ein Rachenabstrich nötig. Dieser muss fachgerecht ausgeführt werden, sonst sind die Testergebnisse unzuverlässig. Der Antigen-Schnelltest setzt also die Anwesenheit einer Fachperson voraus, was der einfachen Anwendung am Arbeitsplatz entgegensteht. Es ist durchaus denkbar, dass in Zukunft auch Verfahren auf den Markt kommen, welche mit ein paar Tropfen Speichel auskommen, aber derzeit ist es noch nicht so weit.

Zu Frage 1:

Die Zeitersparnis wäre gegenwärtig wohl gering und es wird weiterhin eine Fachperson zur Durchführung des Tests benötigt. Ein breit erhältlicher und zuverlässiger Schnelltest wäre dennoch eine grosse Erleichterung, sowohl hinsichtlich der Kosten als auch hinsichtlich der Logistik. Zentral ist jedoch, dass die Resultate ähnlich verlässlich sind wie bei der gegenwärtig angewendeten PCR-Methode. Wenn die Sensitivität zu gering ist, werden Infektionen übersehen und den Betroffenen wird eine falsche Sicherheit vermittelt, was zu unvorsichtigem Verhalten führen kann.

Zu Frage 2:

Gegenwärtig werden die Kosten für einen Schnelltest nicht von der Krankenkasse übernommen. Wenn die Tests breit erhältlich und zuverlässig sind, können Überlegungen zur Kostenübernahme angestellt werden.

Zu Frage 3:

In der liechtensteinischen COVID-19-Verordnung sind keine Bestimmungen zu den Testverfahren enthalten. Folglich bestünde kein Anpassungsbedarf.

Zu Frage 4:

Für die Wartezeit bis das Testresultat vorliegt, kann kein COVID-19-Taggeld in Anspruch genommen werden und es ist nicht angedacht, dies anzupassen. Arbeitgeber haben ein grosses Interesse daran, dass eine möglicherweise an COVID-19 erkrankte Person nicht am Arbeitsplatz erscheint. Home Office ist während der Wartezeit selbstverständlich möglich.