Kleine Anfrage der Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz an Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz richtete an Regierungsrat Mauro Pedrazzini in der Oktober-Session des Landtags eine Kleine Anfrage zu den Coronatests:
Frage:
Ein Arbeitnehmer welcher aktuell – vielleicht mit einem leichten Husten – einen Coronatest machen lässt, muss bis zu zwei Tage auf ein Ergebnis warten und fällt im Betrieb somit auch diese zwei Tage aus.
Grund für diese lange Wartezeit sind offenbar die doch stark angestiegene Anzahl an Testungen sowie infolgedessen auch längere Wartezeiten bei der Testanlage, aber auch bei der Auswertung im Labor.
Diese zwei Tage Arbeitsausfall werden aber weder von der Krankenkasse noch durch das Covid-19-Taggeld getragen, sondern hat der Arbeitgeber aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Nun liest man immer wieder von sogenannten Schnelltests, welche das Prozedere verkürzen könnten. Wenn in der Konsequenz der Arbeitnehmer folglich schneller zu einem Resultat kommt, könnte dieser – bei negativem Ausgang – auch wieder schneller in den Arbeitskreislauf zurückkehren.
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Was halten Sie, Herr Gesundheitsminister, von derartigen Schnelltests und wären diese, da wohl dennoch eine labormedizinische Betreuung notwendig wäre, wirklich schneller als herkömmliche Tests?
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Sind solche Schnelltests daher auch eine Option für Liechtenstein und würden diese entsprechend den herkömmlichen Tests von der Krankenkasse vergütet?
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Ist es richtig, dass die entsprechenden Verordnungen im Epidemiengesetz zuerst geändert werden müssten, bevor solche Schnelltests durchgeführt werden dürfen?
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Wird darüber nachgedacht auch die Wartezeit nach einem Coronatest über das COVID-19-Taggeld abzurechnen oder muss dieser Arbeitsausfall weiterhin vom Arbeitgeber alleine getragen werden?

