Bericht und Antrag über das elektronische Gesundheitsdossier verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) verabschiedet. Im Zentrum stehen die Verbesserung der Versorgungsqualität und Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen.

Entsprechend der eHealth-Strategie aus dem Jahr 2012 soll ein über den blossen Versand von Gesundheitsdaten auf elektronischem Weg hinausgehendes elektronisches Gesundheitsdossier für alle in Liechtenstein krankenversicherten Personen realisiert werden. Im Fokus steht dabei die Datenverarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten und genetischer Daten durch ausgewählte Gesundheitsdienstleister, mit dem Ziel einer Verbesserung der Versorgungsqualität sowie einer Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen unter Wahrung eines höchstmöglichen Datenschutzes.
Das elektronische Gesundheitsdossier ermöglicht den berechtigten Gesundheitsdienstleistern im Rahmen eines konkreten Behandlungsfalles und unter Berücksichtigung der jeweiligen Berufspflichten den Zugriff auf die im Dossier gespeicherten Gesundheitsdaten und genetischen Daten. Gleichzeitig gewährt es den Versicherten zu jeder Zeit einen uneingeschränkten Zugriff auf diese Daten.
Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Die Regierungsvorlage regelt die Zuständigkeiten und Inhalte des elektronischen Gesundheitsdossiers unter Wahrung des Datenschutzes und der Prämisse, dass jeder Versicherte über die Speicherung und Verwendung seine Daten selbst bestimmt.
Grundsätzlich soll für jeden Versicherten ein elektronisches Gesundheitsdossier erstellt werden. Der Versicherte kann jedoch verlangen, dass in seinem Dossier keine Gesundheitsdaten und genetischen Daten verarbeitet werden (Widerspruchsrecht). Dadurch nimmt er nicht an der Nutzung des elektronischen Gesundheitsdossiers teil. Für die Teilnehmer soll zudem ein Recht auf temporäres Ausblenden und definitives Löschen von einzelnen Gesundheitsdaten und genetischen Daten vorgesehen werden. Den Patienten wird damit die volle Verfügungsgewalt über ihre Daten übertragen. Die einzige Beschränkung besteht darin, dass sie im elektronischen Gesundheitsdossier weder Daten einfügen noch bestehende Daten abändern dürfen.
Das Liechtensteinische Landesspital, die Alters- und Pflegeheime, Privatkliniken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Apotheker, Ärzte, Chiropraktoren und Zahnärzte sollen verpflichtet werden, die ihrem Fachgebiet entsprechenden behandlungsrelevanten Daten ihrer Patienten im elektronischen Gesundheitsdossier zu speichern.
Für eine Datenverarbeitung durch ausländische Leistungserbringer ist ein eigenes Bewilligungssystem vorgesehen.