Aufruf zur Einreichung von COVID-19-Nothilfeprojekten in Entwicklungsländern

Liechtenstein zeigt in diesen ausserordentlichen Krisenzeiten Solidarität mit den Menschen in Entwicklungsländern. Der Landtag hat in seiner September-Sitzung einen Nachtragskredit von einer Million Franken für die Bewältigung der humanitären Folgen der Pandemie bewilligt. Liechtensteinische Organisationen, die Nothilfeprojekte in Entwicklungsländern umsetzen wollen, werden eingeladen, Projektanträge beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten einzureichen.

Die humanitäre Lage hat sich in vielen Gebieten des globalen Südens über die vergangenen Monate weiter zugespitzt. Nahrungsmittelengpässe, medizinische Unterversorgung und Schulschliessungen haben gravierende Auswirkungen auf die von Armut betroffene Bevölkerung. Die mit der Pandemie einhergehende Wirtschaftskrise stellt die positiven Entwicklungsperspektiven vieler Länder in Frage, oder wirft diese gar um Jahre zurück.
In dieser globalen Krise ist globale Solidarität gefragt – sowohl von staatlicher wie auch von privater Seite, wie Regierungsrätin Katrin Eggenberger unterstreicht: „Das soziale Engagement von privaten Vereinen und Stiftungen in Liechtenstein ist enorm. Dieses Engagement möchte die Regierung anerkennen und fördern.“ Deswegen sind im Rahmen des Nachtragskredits 200’000 Franken zur Unterstützung von Nothilfeprojekten liechtensteinischer Hilfsorganisationen reserviert. Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten (AAA) lädt daher die Zivilgesellschaft ein, Nothilfeprojekte zu entwickeln und Unterstützungsanträge einzureichen. Anträge werden nach den folgenden Gesichtspunkten durch das AAA
geprüft:
  • Antragssteller müssen als Verein oder gemeinnützige Stiftung organisiert sein;
  • Erforderlich ist ein Sitz in Liechtenstein oder ein enger Liechtenstein-Bezug;
  • Vollständigkeit des Antragsformulars, welches beim AAA bezogen werden kann;
  • Ein substanzieller Eigenbeitrag (Drittfinanzierung bzw. eigenes Spendenaufkommen) der antragsstellenden Organisation wird erwartet.
Damit die eingehenden Projektanträge zeitgerecht geprüft und der Regierung zur Genehmigung unterbreitet werden können, sollten sie bis spätestens 6. November
2020 eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
Die Projektzusammenarbeit von mehreren Organisationen wird begrüsst.
Organisationen, die einen Antrag zur Unterstützung eines Nothilfeprojektes einreichen oder weitere Auskünfte erhalten wollen, können sich an das AAA wenden (Tel. 236 60 58 oder info.aaa@llv.li).