Stellungnahmen zur Abänderung des E-GovG und des RVOG verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2020 die Stellungnahmen an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des E-Government-Gesetzes sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Im Rahmen der ersten Lesung dieser beiden Gesetzesvorlagen wurden von den Landtagsabgeordneten einige grundsätzliche Fragen gestellt, insbesondere zur Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation, zum Inhalt und zur Funktionsweise des Bürgerportals und Bürgerkontos sowie zur elektronischen Identifizierung von juristischen Personen. Zudem wurde um Ausführungen ersucht, wie die Anerkennung ausländischer eID in der Praxis funktioniert. Weiters wurden verschiedene Detailfragen zu den einzelnen Artikeln vorgebracht, welche sich insbesondere auf die praktische Umsetzung und die praktischen Auswirkungen der Vorlagen bezogen. Auf all diese Fragen wird im Rahmen der gegenständlichen Stellungnahmen näher eingegangen.
Im Zuge der Finalisierung der Vorlage zur Abänderung des E-GovG wurde eine neue Bestimmung zu den Online-Serviceportalen aufgenommen. Diese soll als Basis für die Einrichtung eines Bürgerportals und Bürgerkontos sowie eines Unternehmensportals und Unternehmenskontos dienen. Damit soll einerseits Rechtssicherheit geschaffen werden und zudem die Mitwirkung an der Einrichtung und dem Betrieb dieser Portale eindeutig geregelt werden.