SORGFALTSPFLICHT: VERDACHTSMITTEILUNGEN

Regierungschef Adrian Hasler hatte mehrere Kleine Anfragen im Mai-Landtag zu beantworten.

 

Kleine Anfrage des Abg. Christoph Wenaweser an Regierungschef Adrian Hasler

In der September-Landtagssitzung stellte der Abg. Christoph Wenaweser an den Regierungschef eine Kleine Anfrage zum Thema: Verdachtsmitteilungen nach Art. 17 des Sorgfaltspflichtgeseztes.

Frage:

Alle Sorgfaltspflichtigen gemäss Art. 3 des Sorgfaltspflichtgesetzes SPG haben der Financial Intelligence Unit umgehend und schriftlich Mitteilung zu machen, sobald im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit der Verdacht auf Geldwäscherei, eine Vortat der Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung entsteht. Neu sind seit diesem Jahr gemäss SPG Art. 3 Abs. 1 Bst. r) bis t) auch registrierungspflichtige VT-Dienstleister nach Art. 2 des TVTG, nicht registrierungspflichtige Token-Emittenten mit Transaktionen grösser als CHF 1’000 sowie Betreiber von Handelsplattformen für virtuelle Währungen beziehungsweise Token dem SPG und damit der Verpflichtung zur Erstattung von Verdachtsmitteilungen unterstellt. Die FIU veröffentlicht regelmässig Statistiken über die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmitteilungen, aufgeschlüsselt nach den im Gesetz aufgeführten  Sorgfaltspflichtigen. Die Anzahl eingegangener Verdachtsmitteilungen kann als  Indiz dafür gewertet werden, in welchen Branchen SPG-relevante Geschäftsrisiken in welchem Masse auftreten aber auch als Awareness der Marktteilnehmer hinsichtlich der Eliminierung dieser Risiken. Dazu meine Fragen:

  1. Wie viele Verdachtsmitteilungen gemäss SPG Art. 17 sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres insgesamt bei der FIU eingereicht worden?

  2. Wie viele davon fallen auf die Tokendienstleister gemäss SPG Art. 3 Abs. 1 Bst. r) bis t)?

  3. Wie verteilen sich die übrigen eingegangenen Verdachtsmitteilungen auf die weiteren Sorgfaltspflichtigen?

  4. Wie viele Verdachtsmitteilungen sind im Vergleichszeitraum des Vorjahres bei der FIU eingereicht worden?

Antwort:

Zu Frage 1:

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 gingen total 757 Verdachtsmitteilungen gemäss SPG Art. 17 bei der Stabsstelle FIU ein.

Zu Frage 2:

Davon entfallen 302 Verdachtsmitteilungen auf Tokendienstleister gemäss SPG Art. 3 Abs. 1 Bst. r) bis t). Davon entfallen wiederum 301 Verdachtsmitteilungen auf einen Tokendienst­leister.

Zu Frage 3:

Die übrigen 455 eingegangenen Verdachtsmitteilungen (ohne Tokendienstleister) verteilen sich folgendermassen auf die weiteren Sorgfaltspflichtigen:

– Banken: 384

– Treuhänder / Treuhandgesellschaft: 49

– übrige Sorgfaltspflichtige: 22

Zu Frage 4:

Im Vergleichszeitraum des Vorjahres (01.01.2019 – 30.06.2019) gingen total 298 Verdachtsmitteilungen gemäss SPG Art. 17 bei der Stabsstelle FIU ein.