Reicht die Rente noch?

Seit 2011 gab es für die Rentner und Rentnerinnen in Liechtenstein bei ihrer AHV keinen Teuerungsausgleich mehr. Gerade im Bereich der Lebenshaltungskosten für Güter, auf die viele Rentner besonders angewiesen sind, sind die finanziellen Belastungen merklich gestiegen. Aus diesem Grunde ist von der Politik eine Rententeuerungs-Anpassung gefordert.

Wie wir aus einer Interpellationsbeantwortung im Landtag wissen, müssen rund 50 Prozent der Rentner allein von der AHV leben. Daneben gibt es noch zahlreiche Rentner, die zwar über eine Pensionskasse verfügen, die daraus jedoch nur geringfügige Einkünfte beziehen. Gerade für diese Personengruppe wird es je länger, desto mehr zum Problem, wenn bei der AHV-Rente über Jahre und nun bald ein Jahrzehnt kein Teuerungsausgleich erfolgt. Wie ich in meinem Beitrag in der «lie:zeit» vom vergangenen August aufgezeigt habe, hat seit 2011 kein Teuerungsausgleich mehr stattgefunden, ganz im Gegensatz zur Schweiz. 

Lebenshaltungskosten sind für Rentner gestiegen
Wie sich jeder vorstellen kann, ist es im Hochpreisland Liechtenstein selbst mit der maximalen AHV-Einzelrente von monatlich 2320 Franken schwierig, über die Runden zu kommen, gar nicht zu reden von der minimalen Einzelrente von 1160 Franken. In vielen Fällen wird zwar über die Ergänzungsleistungen das Einkommen etwas aufgestockt, es darf jedoch nicht übersehen werden, dass auch bei den Ergänzungsleistungen die Teuerung nicht abgebildet wird. Der Anspruch bzw. die Höhe einer Ergänzungsleistung ergibt sich nämlich aus der Differenz zwischen Einkommen (in diesem Beispiel der AHV-Rente) und den anrechenbaren Ausgaben/Kosten. Für letztere – wie etwa Lebenshaltungskosten, Miete usw. – kommen Pauschalbeträge, die in den letzten zehn Jahren unverändert geblieben sind, zur Anwendung. Demgegenüber sind aber die Preise für Dienstleistungen (Friseur, Handwerker usw.), Energie, Nahrungsmittel, Bekleidung etc. in den vergangenen zehn Jahren gestiegen. Und auch wenn ein AHV-Rentner im eigenen – in vielen Fällen noch nicht abbezahlten – Haus wohnt, muss er die Instandhaltung und notwendige Reparaturen der 40- bis 50-jährigen Immobilie zu heutigen Preisen bezahlen. 

«Um die Kaufkraft der AHV-Renten zu erhalten, hilft auf die Dauer nur eines: Ein adäquater Teuerungsausgleich muss stattfinden können. Konkret bedeutet dies, dass wir bei der Bestimmung der Teuerung wieder zum ursprünglichen Mischindex zurückkehren und die Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf die Renten im Umfang von vier Prozent anpassen.»

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Weitere finanzielle Belastung: Erhöhung der Krankenkassenprämien
Ein Rentner, der nur von einer AHV-Rente lebt, muss ohne Zweifel jeden Rappen zweimal umdrehen und seine finanzielle Situation verschlechtert sich mit zunehmender Teuerung. Die bereits andiskutierte Erhöhung der Krankenkassenprämien für nächstes Jahr wird seinen Geldbeutel weiter belasten. Begründet wird diese Prämienerhöhung mit der Zunahme der OKP-Kosten im Jahr 2019 um 5,6 Prozent. Da im Jahr zuvor die OKP-Kosten um rund zwei Prozent abgenommen haben, konnten die Krankenkassen ihre Reserven trotzdem auf 74,6 Millionen Franken steigern, was mehr als dem Doppelten der gesetzlich geforderten Reserven entspricht. So könnte aus meiner Sicht von einer Erhöhung der Prämien der OKP abgesehen werden, da mit den Krankenkassen-Reserven diese Gesundheitskosten-Steigerung abgefedert werden kann. Diese Reserven gehören schliesslich den Versicherten bzw. den Prämienzahlern. 

Adäquaten Teuerungsausgleich ermöglichen
Um die Kaufkraft der AHV-Renten zu erhalten, hilft auf die Dauer nur eines: Ein adäquater Teuerungsausgleich muss stattfinden. Dazu sind die heutigen gesetzlichen Bestimmungen zu revidieren. Konkret bedeutet dies, dass wir bei der Bestimmung der Teuerung wieder zu einem Mischindex zwischen Lohn- und Preisindex zurückkehren und die Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf die Renten im Umfang von vier Prozent anpassen sollten.