Landtag: Kleine Anfrage zu Krankenkassenprämien im 2021

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser stellte im Landtag eine KLEINE ANFRAGE zur potentiellen Steigerung der Krankenkassenprämien im 2021:

«Wie aus der Krankassenstatistik 2019 hervorgeht, sind die Kosten in der OKP im Jahr 2019 auf CHF 177,7 Mio., also um 5,6%, gestiegen. Besonders stark sind die Spitalkosten gestiegen, sowohl ambulant wie stationär. Allerdings sind im Jahr davor, 2018, die Gesamtbruttokosten im Vergleich zum Vorjahr 2017 um 2,1%, nämlich von CHF 171,9 Mio. auf CHF 168,3 Mio., gesunken. Ebenso sind im 2018 die stationären Spitalkosten gesunken.

Die Reserven der Krankenkassen für die OKP sind im 2019 von CHF 71,3 Mio. auf CHF 74,6 Mio., also um 4,6%, gestiegen. Das Kostenmonitoring des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) weist für das erste Halbjahr 2020 eine Kostensteigerung von 1,35% pro Kopf auf.

Aufgrund dieser Daten und Faktenlage erscheint aus meiner Sicht eine Prämienerhöhung für 2021 nicht nötig zu sein, da die Reserven der OKP weit über dem gesetzlich geforderten Minimum liegen. Ist die Regierung derselben Meinung?

Antwort durch den Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini:

«Auf Basis solcher aggregierten Vergangenheitsdaten kann keine generelle Aussage zu künftigen Prämien getroffen werden.

Jede Kasse legt ihre Prämien individuell fest. Die Ausgangssituationen der Kassen unterscheiden sich, wie die vom Amt für Gesundheit veröffentlichten Aufsichtsdaten und Prämienübersichten zeigen. Die Prämien für das Folgejahr beruhen stets auf vorausschauenden Annahmen für den Rest des laufenden Jahres sowie für die Kostenentwicklung des Folgejahres. Das Gefäss der Reserven sorgt für einen Ausgleich, wenn die tatsächliche Entwicklung von den bei der Festsetzung der Prämien getroffenen Annahmen abweicht.

Die zurückliegende Kostenentwicklung ist ein Anhaltspunkt, muss aber keinesfalls repräsentativ für die Zukunft sein. Bei kleinen Beständen können Verläufe erheblich schwanken und Sondereffekte überproportional wirken. Neben der Kostenentwicklung spielen auch die kassenweise Entwicklung der Versichertenzahlen und der sonstigen Einnahmen, wie der Staatsbeiträge und des Risikoausgleichs, eine wichtige Rolle. Die Einschätzung der Auswirkungen der Coronapandemie ist aktuell eine besondere Herausforderung.

Die Kasse muss dem Amt für Gesundheit die Prämien zusammen mit einer Hochrechnung für das laufende Jahr und einem Budget für das Folgejahr vorgängig zur Kenntnis bringen. Das Amt nimmt eine Plausibilisierung der zugrundeliegenden Annahmen vor. Als Aufsichtsbehörde kann es nur dann eine Änderung der Prämien verlangen, wenn diese den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.»