Anfragen an Dr. Daniel Risch

Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch musste Kleine Anfragen im Landtag vom Mai 2021 beantworten.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Batliner an Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch

Fragen zum Thema Glyphosat-Zug der ÖBB:

Im Juni dieses Jahres berichteten mehrere österreichische Medien über einen Glyphosat-Zug der ÖBB. Die ÖBB bestätigten gegenüber den Medien den Einsatz eines solchen Zuges und teilten mit, dass sein Einsatz von Wien aus koordiniert werde. Dieser Zug habe den Zweck, mittels Verwendung von Glyphosat die Gleisanlagen von Pflanzen freizuhalten. Er werde österreichweit eingesetzt. Hierzu folgende Fragen:

Wurde in der Vergangenheit der Glyphosat-Zug der ÖBB bei den Gleisanlagen durch Liechtenstein eingesetzt?
Daniel Risch: Ja, die ÖBB bringen diesen Zug auch in Liechtenstein zum Einsatz.

Wann und wie oft beziehungsweise in welchen Zeitintervallen war dies in der Vergangenheit der Fall?
Daniel Risch: Gemäss Auskunft der ÖBB erfolgt die Unkrautbekämpfung mittels Zug einmal pro Jahr und findet in der Vegetationsperiode zwischen Mai und Anfang Juli statt. Die letzten beiden Einsätze erfolgten am 03.06.2019 und am 05.06.2020.

Mit welchen gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen ist die Freihaltung der Gleisanlagen von Pflanzen in Liechtenstein geregelt?
Daniel Risch: Für den Unterhalt der Gleisanlagen sind die ÖBB zuständig und verantwortlich. Die ÖBB haben dabei auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet die gesetzlichen Bestimmungen in Liechtenstein einzuhalten. Liechtenstein ist es infolge EWR-Bestimmungen und Zollvertrag nicht möglich einzelne Wirkstoffe zu verbieten. Folglich ist gemäss Art. 30 der Gewässerschutzverordnung die Verwendung der Wirkstoffe Glyphosat oder Sulfosat entlang von Gleisanlagen zugelassen. In Bereichen von Gewässern, entlang von Naturschutzgebieten (z.B. Schwabbrünnen-Äscher) und Schutzzonen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Vor der Behandlung der Gleisanlagen haben die ÖBB einen Behandlungsplan vorzulegen, der den Einsatzort, die Art der Pflanzenschutzmittel sowie auch die Intensität der Behandlung beinhalten muss. Das Amt für Umwelt genehmigt den Behandlungsplan, wenn die gewässer- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt sind. Als Pflanzenschutzmittel dürfen ausschliesslich die Blattherbizide Glyfos Ultra und Galon 4 sowie als Netz- und Haftmittel FoxWet 100 eingesetzt werden.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Wenaweser an Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch

Fragen zum Thema Nachrichtenlose Freizügigkeitsguthaben aus Pensionskassen:

Gemäss Verordnung zum Gesetz über die Betriebliche Personalvorsorge zählen auf Sperrkonten bei liechtensteinischen Banken liegende Freizügigkeitsleistungen als vergessen oder nachrichtenlos, welche ab Erreichung des offiziellen Rentenalters nicht geltend gemacht worden sind. Sie verfallen bei Erreichen des 75. Lebensjahres zugunsten der Eidgenössischen Stiftung Sicherheitsfonds, der gemäss einer Vereinbarung mit dem Bundesrat die Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds wahrnimmt. Mitfinanziert wird damit die Verwaltung der Zentralstelle II. Säule, der diese gesamten Belange administriert: 

Wie viele vergessene oder nachrichtenlose Freizügigkeitskonten gibt es per Ende 2019 auf liechtensteinischen Banken?
Daniel Risch: Per Ende 2019 gibt es auf liechtensteinischen Banken insgesamt 231 vergessene oder nachrichtenlose Freizügigkeitskonten.

Wie hoch ist das Gesamtvermögen, das sich auf diesen nachrichtenlosen Freizügigkeitskonten befindet?
Daniel Risch: Das sich auf diesen vergessenen/nachrichtenlosen Freizügigkeitskonten befindliche Gesamtvermögen beläuft sich auf CHF 8797770.27.

Auf welchen Betrag beläuft sich der Gesamtsaldo der in den vergangenen zehn Jahren verfallenen und an den eidgenössischen Sicherheitsfonds transferierten Freizügigkeitsguthaben?
Daniel Risch: Nach Auskunft des eidgenössischen Sicherheitsfonds wurden Zahlungen an diesen von Einrichtungen aus Liechtenstein bislang noch nicht getätigt.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Erich Hasler an Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch

Fragen zum Thema Ausschreibung des Busliniennetzes durch die LIEmobil:

Im Geschäftsbericht der LIEmobil wird eine neue Strategie für die Busflotte angekündigt. Man wolle ab 2022 mindestens 10% emissionsfreie Elektrobusse anschaffen und diesen Anteil bis zum Ende des Jahrzehnts noch wesentlich erhöhen. Nach dem kostspieligen Kapitel mit Gasbussen scheint ein neues solches Experiment in den Startlöchern zu sein, mit heute schon absehbar weit grösseren Kostenfolgen, da ein einzelner mit Diesel betriebener Bus nicht mit einem Elektrobus ersetzt werden kann. Ein Elektrobus muss nach fünf bis sieben Stunden bereits wieder geladen werden. Das heisst, dass es zwei Elektrobusse braucht, um einen einzelnen Dieselbus zu ersetzen. Dazu kommt, dass eine Ersatzbatterie für einen Bus um die CHF 500‘000 kostet, was dazu führt, dass der Betrieb eines Elektrobusses mindestens doppelt so teuer wird wie der Betrieb eines Dieselbusses.

Ist in den Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe des Busliniendienstes durch die LIEmobil vorgesehen, dass mindestens 10% emissionsfreie Elektrobusse angeschafft werden sollen?
Daniel Risch: Nein. In der von der Regierung zur Kenntnis genommenen Ausschreibungsstrategie, welche von der Projektgruppe «Ausschreibung LIEmobil 2021-2031» in Zusammenarbeit mit einem externen, spezialisierten Unternehmen erarbeitet wurde, ist festgehalten, dass die LIEmobil gestützt auf die Eignerstrategie einen Teil der Fahrleistungen im Hauptlos Linienverkehr mit lokal emissionsfreien Fahrzeugen erbringen möchte. Bei der Festlegung des 10 % Schwellenwertes wurden die zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorhandenen Einschränkungen in Bezug auf die technologischen Möglichkeiten berücksichtigt. Dabei ist die Vorgabe nicht an eine bestimmte Technologie geknüpft, z.B. Elektrofahrzeuge, sondern zielt (funktional) auf die Emissionen ab. Den Anbietern ist es freigestellt, mit welcher Technologie sie die Vorgabe erreichen wollen.

Wie lange respektive wie viele Kilometer kann ein Elektrobus a) im Sommer und b) im Winter zurücklegen?
Daniel Risch: Welche konkrete Kilometerleistung jeweils im Sommer oder im Winter mit einem Elektrofahrzeug zurückgelegt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugtyp, Batterieleistung und weiteren äusseren Umweltfaktoren ab.

Hat die LIEmobil bereits mehrwöchige Tests mit Elektrobussen auf dem hiesigen Busliniennetz durchgeführt?
Daniel Risch: Der Verkehrsbetrieb LIEmobil ist Auftraggeber und Besteller des Linienbusverkehrs und verfolgt die technologischen Entwicklungen am Markt. Elektrofahrzeuge basieren auf einer bewährten Technologie, die von verschiedenen Anbietern im öffentlichen Verkehr bereits eingesetzt werden. Konkrete Tests für den Einsatz im Linienbetrieb führen interessierte Transportunternehmen selbst durch.

Aufgrund welchen Rechts oder welchen Auftrags will die LIEmobil Elektrobusse anschaffen?
Daniel Risch: Gemäss Art. 4 des Gesetzes über den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (VLMG) soll die LIEmobil die Erbringung des öffentlichen Personenverkehrs durch Gestaltung, Planung, Organisation und Vermarktung des Leistungsangebots gewährleisten. Die Gestaltung, Planung und Organisation umfasst auch die Bestellung der Fahrleistungen. Die LieMobil beschafft, anders als in der Frage suggeriert, demnach keine Elektrobus-Flotte.

Wie stellt sich die Regierung dazu, Firmen, die beim letzten Ausschreibungsverfahren betrogen haben, vom Submissionsverfahren auszuschliessen?
Daniel Risch: 
Die aktuell laufende Ausschreibung geschieht unabhängig der Vergaben aus den Jahren 2000 und 2010. Sie richtet sich nach den dafür bestehenden Sondervorschriften und ergänzend nach der Gesetzgebung über das öffentliche Auftragswesen. Darin ist unter anderem geregelt, unter welchen Voraussetzungen Teilnehmer von einer Ausschreibung ausgeschlossen werden können. In der Frage wird suggeriert, dass es erwiesen sei, dass Firmen bei der Vergabe im Jahr 2010 betrogen hätten. Alle der Regierung bisher bekannten Abklärungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung aus dem Jahr 2010 und der darin involvierten Transportunternehmungen bestätigen dies nicht und es gilt daher die Unschuldsvermutung.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Georg Kaufmann an Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch

Fragen zum Thema Coronatest an Schulen und berufstätige Eltern:

An den Schulen werden bald freiwillige Coronatests durchgeführt. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei positiven Ergebnissen nicht nur die betroffenen Schüler/-innen, sondern mindestens die ganze Klasse in Quarantäne geschickt wird. Schon jetzt beschäftigen den LANV Fälle, wo Kinder von der Kita heimgeschickt werden, wenn sie Schnupfen haben. Falls durch die Schultests ganze Schulklassen «geschlossen» werden und die Eltern ihre Betreuungspflicht wahrnehmen, besteht weiterhin die Problematik, dass es keine einheitliche Rechtsmeinung darüber gibt, ob der Lohn gemäss ABGB § 1173a Art. 18 vom Arbeitgeber geschuldet ist oder nicht.

Hat sich die Regierung mit der in der Petition aufgebrachten Problematik beschäftigt?
Daniel Risch: Die Regierung hat die Petition und die darin aufgebrachten Problematiken zur Kenntnis genommen und diskutiert. Aufgrund der vielen umgesetzten kurzfristigen Massnahmen im April und Mai sowie bereits bestehender Möglichkeiten hat die Regierung von einer weiteren Bearbeitung der Petition abgesehen. 

Hat die Regierung mögliche Szenarien im Zusammenhang mit allfälligen positiven Coronatests an den Schulen diskutiert?
Daniel Risch: Ein positives Testergebnis bei einer Schülerin oder einem Schüler wird gleichbehandelt wie ein positives Ergebnis bei einem Erwachsenen. Da es sich bei COVID-19 um eine meldepflichtige Krankheit handelt, wird bei einem positiven Test das Amt für Gesundheit vom Labor informiert und dieses kontaktiert unverzüglich die Eltern, um weitere Informationen zu erhalten. Die Quarantäne-Massnahmen beschränken sich auf die engen Kontakte und betreffen nicht automatisch die ganze Klasse inklusive Lehrpersonen, geschweige denn die ganze Schule. Da nicht ganze Klassen in Quarantäne geschickt würden, wurden auch keine diesbezüglichen Szenarien ausgearbeitet.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Herbert Elkuch an Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch

Fragen zum Thema Projektierungskosten für die S-Bahn:

In der Sitzung vom 22. Oktober 2008 hat der Landtag einen Verpflichtungskredit über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Buchs SG für eine S-Bahn über CHF 4,680 Mio. und CHF 0,65 Mio. für Anpassungen im Strassenbereich gesprochen. Das damalige Projekt wurde ab dem Jahr 2018 nochmals überarbeitet und angepasst, wodurch unvermeidbar Kosten angefallen sind. Dazu mussten erneut Verhandlungen aufgenommen werden, wodurch Vorbereitungskosten und auch Reisekosten entstanden sind.

Wie viele Kosten sind seit Beginn der Projektierung im Jahr 2008 insgesamt aller Nebenkosten inklusive für Verhandlungen bis zum Zeitpunkt der Behandlung im Landtag im Juni 2020 angefallen?
Daniel Risch: Gemäss Finanzbeschluss vom 22. Oktober 2008 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Buchs wurde für die Infrastrukturplanung ein Verpflichtungs-kredit in der Höhe von EUR 2‘925‘000 (CHF 4‘680‘000) genehmigt. Für Planungen der Anpassungen im angrenzenden Strassenbereich wurde zudem ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 650‘000 genehmigt. Die Verpflichtungskredite auf Preisbasis Januar 2008 wurden gemäss Finanzbeschluss laufend dem Baukostenindex angepasst. Per Ende 2019 belief sich der Verpflichtungskredit für die Planungsleistungen der S-Bahn somit auf EUR 3‘016‘000, derjenige für die Planungsleistungen im Strassenbereich auf CHF 686‘000.

Bis Ende Mai 2020 wurden seitens des Landes Liechtenstein für die Planungsleistungen der S-Bahn rund EUR 3 Mio. ausgegeben. Für Planungsleistungen im Strassenbereich wurden ferner rund CHF 254‘000 ausgegeben. Bei einem Umrechnungskurs von CHF/EUR von 1,10 ist der vom Landtag beschlossene Gesamtkredit für die Planungsleistungen somit zu rund 90 % ausgeschöpft. Die Restsumme beträgt rund CHF 450‘000.

Arbeiten des Infrastrukturministeriums und des Amts für Bau und Infrastruktur (bzw. des Vorgängeramtes), die im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung erbracht wurden, wozu auch das Ausarbeiten von Projekten und das Führen von Verhandlungen gehören, werden jeweils nicht über einen Verpflichtungskredit sondern über den jährlich vom Landtag zu bewilligenden Landesvoranschlag abgerechnet. Ausführungen zum Arbeitsstand des S-Bahn Projekts und den diesbezüglich im folgenden Jahr geplanten Arbeiten, wurden vom Landtag jährlich mit dem Verkehrsinfrastrukturbericht  zur Kenntnis genommen.