Vermittlung der Nothilfe‐Kompetenzen an Schulen

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Reha an Regierungsrätin Dominique Hasler

Fragen zum Thema Vermittlung der Nothilfe‐Kompetenzen an Schulen:

Bis vor wenigen Jahren haben die Samaritervereine beziehungsweise deren Samariterlehrerinnen und ‐lehrer die Jugendlichen in den weiterführenden Schulen mit dem Nothilfekurs gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Samariterbundes ausgebildet.

Die Ausbildung beinhaltet die nachfolgenden Themen:

  • Verkehrsunfall
  • Gefahren nach einem Verkehrsunfall erkennen
  • Alarmierung
  • Patientenbeurteilung und Massnahmen
  • Reanimation und BLS‐AED

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ist das Zertifikat sechs Jahre lang gültig. Diesen Kurs benötigen die Jugendlichen falls sie den Führerschein erlangen möchten.

Gemäss einer Kleinen Anfrage vom Mai 2019 enthält der neue Lehrplan (LiLe) Kompetenzen unter dem Bereich Sicherheit und Verantwortung wie im Notfall gehandelt werden soll. Ebenso ist ausgeführt (in der Kleinen Anfrage), dass die Methodik, wie die Schüler diese Kompetenzen erlangen, der Methodenfreiheit der Lehrperson obliege undauch Eltern und die Schüler Selbstverantwortung für das Erlangen dieses Wissen wahrzunehmen hätten.

Welche Kompetenzen müssen mit dem neuen Lehrplan (LiLe) in Bezug auf medizinische Notfälle an Personen vermittelt werden?
Die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Patrick Risch vom 8. Mai 2019 beschriebenen Kompetenzen sind nicht näher eingegrenzt, da die Schülerinnen und Schüler generelles Grundwissen für Notfälle erlangen sollen. Der in den Schulen oft eingesetzte Krisenkompass führt dabei durch die Themen Bedrohung, Gewalt, psychosoziale Nothilfe, psychische Probleme, Todesfall, Suizid, Unfall, Erste Hilfe und Evakuation.

Wie wird sichergestellt, dass die Lehrperson, welche den Stoff vermittelt, selbst über die notwenigen Kompetenzenverfügt?
Dominique Hasler: Die Pädagogischen Hochschulen verlangen von ihren Studentinnen und Studenten bei der Anmeldung zur Diplomprüfung den Nachweis eines erfolgreich absolvierten Nothilfekurses. Dieser entspricht dem Standard eines Nothilfeausweises, wie er für den Führerschein eines Motorfahrzeugs verlangt wird. Zudem werden regelmässig Weiterbildungskurse angeboten und durchgeführt.

Wäre es aus Sicht der Regierung prüfenswert, die Vermittlung dieses Stoffes an speziell qualifiziertes Personal wie zum Beispiel Samariterlehrerinnen und ‐lehrer auszulagern?
Dominique Hasler: Lehrpersonen werden dazu aus‐ und weitergebildet, um die spezifischen Kompetenzen des Lehrplanes zu vermitteln. Zudem steht es den Schulen im Rahmen der Methodenfreiheit der Lehrpersonen offen, Experten oder speziell qualifiziertes Personal beizuziehen, was auch in verschiedensten Themenbereichen regelmässig gemacht wird.

Wie hoch wären die Kosten für den Staat, wenn in Zukunft wieder die Nothilfekurse in den weiterführenden Schulen absolviert werden müssten?
Dominique Hasler: Der obligatorische Erste‐Hilfe‐Kurs für Führerausweiserwerbende kostet 150 Schweizer Franken. Bei ca. 350 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr wäre mit ca. 52’500 Schweizer Franken zu rechnen.

Was spricht gegen die Wiedereinführung des Nothilfekurses an den weiterführenden Schulen?
Dominique Hasler: Das Schulamt hat das Thema «Nothilfekurs» bereits in der Vergangenheit im Rahmen einer Schulleiterinnen‐ und Schulleiterkonferenz analysiert und ist zur Auffassung gelangt, dass es aus pädagogischer Sicht besser ist, wenn die Schulen die vorbereitenden Kompetenzen vermitteln und die Schülerinnen und Schüler den Nothilfekurs zu einem späteren Zeitpunkt machen, beispielsweise vor dem Erwerb eines Führerausweises.