Aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Dr. Alexandra Butterstein, LL.M., Assistenzprofessorin und Vertreterin des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht und Prof. Dr. Francesco A. Schurr – beide am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Liechtenstein – laden zum 49. Rechtsprechtag am 1. Oktober 2020 ein.

 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällt jährlich über 2000 materielle Urteile in einer grossen Bandbreite von Fällen und prüft dabei, ob die Mitgliedsstaaten die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte und Freiheiten beachtet oder aber verletzt haben. Dies führt zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung seines «case-law».Eine Auseinandersetzung mit aktuell einschlägiger Rechtsprechung ist für Praktiker im rechtlichen Arbeitsumfeld unerlässlich.

Herausragender Referent
Es ist dem Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht gelungen, Carlo Ranzoni, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, für den Vortrag zu gewinnen. Sein Referat wird – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – aufzeigen, mit welchen Fragestellungen sich der Gerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung befasst und sich in Zukunft noch befassen wird. Dabei werden einzelne Aspekte herausgegriffen, wie z.B. Ausweisung strafrechtlich verurteilter Ausländer, Internet- und Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Aufruf zum Produkte-Boykott oder Fragen der Bioethik, u.a. in Zusammenhang mit Leihmutterschaft, sexueller Identität und Datenschutz.

Fragen und Diskussion
Moderiert von Dr. Judith Sild, Assistenzprofessorin am Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht,  wird der Referent Fragen des Tagungsteilnehmenden beantworten. Der Anlass schliesst mit einem Apéro zum Gedankenaustausch unter den Teilnehmenden.

49. Rechtsprechtag
Donnerstag, 1. Oktober 2020, 18.00–20.00 Uhr
Vaduz, Auditorium der Universität Liechtenstein
Anmeldung bis 23. September 2020
Informationen unter www.uni.li/rechtsprechtag

Aufgrund der Pandemie COVID-19 werden max. 45 Personen zugelassen. Nach erfolgter Anmeldung werden die TeilnehmerInnen über die Schutzmassnahmen und -regeln der Universität Liechtenstein informiert und erhalten das Schutzkonzept zugestellt.