Teuerungsanpassung der AHV-Renten

«Bei der AHV gibt es hier und heute nichts zu retten», so äusserte sich der Direktor der AHV im Juni dieses Jahres in einem Interview. Und tatsächlich geht es bei der vieldiskutierten «Sicherung der AHV» respektive beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht der Regierung darum, dafür zu sorgen, dass die Reserven der AHV bis in 20 Jahren nicht auf 4.26 Jahresausgaben fallen, sondern bei mindestens fünf Jahresausgaben bleiben. Es geht also um die Sicherung der Reserven der AHV. 14

Wie steht es aber um die Sicherung der AHV-Rente für den einzelnen Rentenbezüger? Natürlich sinkt die Rente nominal nicht, es ist aber seit 2011 kein Teuerungsausgleich mehr erfolgt, ganz im Gegensatz zur Schweiz, wo seither dreimal ein Teuerungsausgleich vorgenommen worden ist (siehe Tabelle).

In Liechtenstein beträgt die minimale Einzelrente seit 2011 monatlich 1160 Franken, in der Schweiz ist diese seit 2011 von monatlich 1160 Franken auf 1185 Franken gestiegen. Dies gilt analog für die maximale Einzelrente: Sie beträgt in Liechtenstein seit 2011 unverändert monatlich 2320 Franken, während sie in der Schweiz auf monatlich 2370 Franken gestiegen ist. 

Am Ende bleibt immer weniger im Portemonnaie
In der Summe erhält der liechtensteinische AHV-Rentner zwar jährlich (noch) etwas mehr ausbezahlt als der AHV-Rentner in der Schweiz, da die Rente in Liechtenstein jährlich 13 Mal, in der Schweiz nur zwölf Mal entrichtet wird. Aufgrund des nicht erfolgten Teuerungsausgleichs in Liechtenstein schrumpft diese Differenz aber stetig. Wenn der aktuelle Mechanismus des Teuerungsausgleiches in Liechtenstein nicht geändert wird, ist absehbar, bis wann die 13. Rente im Vergleich zur Schweiz «aufgefressen» sein wird.   

Rentner und Rentnerinnen haben teurere Lebensunterhaltskosten
Früher wurde der Teuerungsausgleich auch in Liechtenstein aufgrund eines Mischindexes zwischen Preis- und Lohnindex ermittelt. Heute wird nur mehr der Preisindex dazu herangezogen. Dieser Konsumentenpreisindex wird aufgrund eines «Warenkorbs» ermittelt, in welchem verschiedene Dienstleistungen und Konsumgüter – gewichtet – enthalten sind, die in einem Durchschnittshaushalt konsumiert werden. Wie der Direktor der AHV, Walter Kaufmann, im erwähnten Interview ausführte, «hat ein Rentner meist nicht denselben Lebenshaltungskorb wie der Durchschnittsbürger». Es fehlen im Warenkorb vor allem die gerade für einen Rentnerhaushalt relevanten Krankenkassenprämien ganz.

Einsatz für Renten-Teuerungsanpassung
Der aufgrund dieses Durchschnittswarenkorbes berechnete Konsumentenpreisindex ist seit 2011 kaum gestiegen, während sich verschiedene, für einen Rentnerhaushalt relevante Güter sehr wohl verteuert haben, was aber nicht zu einem Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten in Liechtenstein führte.

Die Rückkehr zu einem Mischindex zwischen Lohn- und Preisindex ist angezeigt, um dem realen Kaufkraftverlust der AHV-Renten in Liechtenstein zu begegnen. Wie der Direktor der AHV es ausdrückte, «ist es heikel, wenn der Abstand zwischen Löhnen und Renten immer weiter steigt, weil die Rente Lohnersatz im Alter sein sollte und das Existenzminimum decken muss».

Aus diesem Grund setze ich mich dafür ein, dass die Rentnerinnen und Rentner zu einer Teuerungsanpassung ihrer Rentenauszahlung kommen.