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Ein Auftrag, über geeignete Massnahmen demokratisch zu befinden

Mit der Verfassungsergänzung soll ein Rahmen für den Gesetzgeber geschaffen werden, innerhalb dessen er Massnahmen diskutieren, definieren und umsetzen kann. Es handelt sich dabei um eine Zielvorgabe, innerhalb derer die Politik in der Wahl ihrer Mittel frei ist. Die Entscheidung, wie eine ausgewogene Vertretung erreicht wird, liegt weiterhin beim Gesetzgeber und schliesslich bei den Stimmberechtigten. Jede auf die Verfassungsergänzung folgende Gesetzesänderung braucht politische Mehrheiten.

Welche Massnahmen für die Umsetzung einer ausgewogenen Vertretung konkret zu setzen sind, obliegt ausschliesslich der Gesetzgebung. Die Initiative ist keine Quote durch die Hintertüre und unsere demokratischen Werte werden durch den Verfassungszusatz weder beschnitten noch umgangen.

Der vorgeschlagene Verfassungszusatz ist  ausreichend bestimmt, er lässt dem Gesetzgeber aber jenen Spielraum, den er braucht, um angemessene Förderungsmassnahmen zu beschliessen. Deshalb: Ja zu HalbeHalbe!

Initiativkomitee HalbeHalbe

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