HalbeHalbe: Eine Demokratie braucht Mehrheiten

Das Initiativkomitee HalbeHalbe:  Martina Haas, Walter Kranz, Remo Looser, Roland Marxer, Jnes Rampone-Wanger, Corina Vogt-Beck

Die Initiative HalbeHalbe will mit einem allgemein gefassten Verfassungsauftrag erreichen, dass die politischen Entscheidungsträger sich Gedanken machen und Entscheidungen fällen, damit die Chancengleichheit der Geschlechter näher rückt. Die überparteiliche Initiative bezweckt die Förderung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter und somit, dass Mann und Frau bei Entscheidungen, die unser Land betreffen, gleichermassen mitwirken können. Dabei ist eines unbestritten: Frauen und Männer haben unterschiedliche Realitäten, Herangehensweisen und Blickwinkel. Derzeit werden die politischen Entscheidungen aber hauptsächlich durch die Erfahrungen, Ansichten und Rollenerwartungen von Männern geprägt. Das stellt ein Ungleichgewicht dar, welches durch die Initiative ausgeglichen werden soll.

Die vorgeschlagene Verfassungsergänzung ist eine Zielvorgabe, innerhalb derer die Politik in der Wahl ihrer Mittel frei ist. Es ist also nicht so, dass der Politik bzw. dem Gesetzgeber eine Handlungs- bzw. Steuerungspflicht auferlegt würde, wie dies behauptet wird. Wichtig und für viele abstimmungsentscheidend ist, dass jede auf die Verfassungsergänzung folgende Gesetzesänderung politische Mehrheiten braucht. Dieser Grundsatz wird auch mit dem Verfassungszusatz in keiner Weise in Frage gestellt. Damit ist auch eine „Einführung einer Quote durch die Hintertür“ ausgeschlossen.

Es ist nun an der Zeit, dass die faktische Chancengleichheit – für beide Geschlechter – aktiv gefördert und umgesetzt wird. Dies geschieht nicht über Nacht, sondern in einem längerfristigen Prozess, der nun weiter vorwärts gebracht werden soll. Der Verfassungszusatz gibt hierzu einen neuen Impuls. Es geht dabei nicht um eine überflüssige bzw. rein symbolische und zu unbestimmte Bestimmung, sondern um einen Auftrag an die politisch Handelnden, geeignete Massnahmen zu treffen. Viele betonen, wie wichtig konkrete Massnahmen im Bereich der faktischen Gleichstellung sind. Die Verfassungsergänzung schafft einen Rahmen für den Gesetzgeber, innerhalb dessen er Massnahmen diskutieren, definieren und umsetzen kann. Die Entscheidung, wie eine ausgewogene Vertretung erwirkt wird, d.h., mit welchen Massnahmen sie gefördert werden soll, liegt weiterhin beim Gesetzgeber und schliesslich bei den Stimmberechtigten.

HalbeHalbe will eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern u.a. im Landtag, auf Gemeinderatsebene und in Kommissionen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei einem Ja in jeder Mandatsperiode eine Mindestanzahl von Frauen und Männern in den jeweiligen politischen Gremien vertreten sein müssen.

Den vorgeschlagenen Verfassungszusatz ist ausreichend bestimmt, er lässt dem Gesetzgeber aber jenen Spielraum, den er braucht, um angemessene Förderungsmassnahmen zu beschliessen. Der Wählerwille kann durch die Initiative nicht eingeschränkt werden.

Deshalb: Ja zu HalbeHalbe!