Corona-Massnahmen für Verwaltung und Justiz sollen verlängert werden

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der erneut steigenden Fallzahlen soll die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus – kurz COVID-19-VJBG – bis Ende 2020 verlängert werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. August 2020 einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschiedet.
Am 8. April 2020 ist das COVID-19-VJBG in Kraft getreten. Das Gesetz sah eine Geltungsdauer bis zum 15. Juni 2020 vor. In der Folge wurde das COVID-19-VJBG aufgrund der anhaltenden Pandemie angepasst und die Geltungsdauer bis zum 15.
September 2020 verlängert.
Nun erachtet es die Regierung aufgrund der aktuellen Entwicklungen für notwendig, die begleitenden Massnahmen bis Ende des Jahres 2020 zu verlängern.
Da das Reisen nach wie vor ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringt, sollen insbesondere Verbandspersonen und Treuunternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer abzuhalten bzw.
Beschlussfassungen mittels Zirkularbeschluss oder im Wege einer schriftlichen Abstimmung zu treffen. „Mit der Ausdehnung der Geltungsdauer bis Jahresende wollen wir Rechtssicherheit gewährleisten“, betont Justizministerin Katrin Eggenberger.
Um eine nahtlose Anwendbarkeit des Gesetzes zu ermöglichen, soll das Gesetz im September im Landtag behandelt werden.