Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes verabschiedet.

Die Begrenzung der Emissionen von elektrischen und magnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz (Strahlung), die beim Betrieb von Anlagen erzeugt werden, wird im Umweltschutzgesetz (USG) und in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geregelt. Als Rezeptionsgrundlage diente damals die schweizerische NISV.
Da für den Bereich um 1400 MHz kein Anlagegrenzwert (AGW) definiert war, wurde im Rahmen der Schweizer NISV-Revision im Juni 2019 für Frequenzen um 1400 MHz ein AGW definiert. Ebenfalls wurde im Rahmen dieser NISV-Revision die Definition des massgebenden Betriebszustandes von Mobilfunkanlagen angepasst.
In naher Zukunft soll der Mobilfunkstandard 5G auch in Liechtenstein eingeführt werden und mittelfristig flächendeckend verfügbar sein. Mit der gegenständlichen USG-Anpassung soll die in der Schweiz durchgeführte NISV-Revision auch in Liechtenstein übernommen werden. Damit wird die Grundlage zur Beurteilung von adaptiven Antennen und somit für die Einführung des neuen Mobilfunkstandards geschaffen. Zusätzlich sollen neu die Imissionsgrenzwerte (IGW) für Mobilfunkfrequenzen mittels einer Berechnungsvorschrift auf Gesetzesstufe definiert werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. September 2020.