Schaffung von Gerichtskanzleien für Höchstgerichte

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Juli 2020 die Stellungnahme der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze zu Handen des Landtags verabschiedet.

Zukünftig sollen die Richter der Höchstgerichte durch die Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten unterstützt und soll damit ein Schritt zur Institutionalisierung der Höchstgerichte gemacht werden.
Beim Staatsgerichtshof, beim Verwaltungsgerichtshof und beim Obersten Gerichtshof sind die Präsidenten sowie Richterinnen und Richter nebenamtlich tätig. Gerade deshalb sind die Gerichtshöfe, insbesondere im Hinblick auf die Qualität und Kontinuität ihrer Arbeit, auf eine entsprechende Infrastruktur angewiesen. „Durch die Schaffung professioneller, staatlicher Gerichtskanzleien und wissenschaftlicher Dienste sollen die administrativen Abläufe bei den Höchstgerichten entscheidend verbessert und soll deren Institutionalisierung gefestigt werden“, so Justizministerin Katrin Eggenberger.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden einige Fragen gestellt. Diese betrafen insbesondere eine zukünftige Vollamtlichkeit von Höchstrichtern, finanzielle Aspekte der vorgeschlagenen Neustrukturierung sowie die räumliche Zusammenführung der Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Dienste von Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof. In der gegenständlichen Vorlage nimmt die Regierung zu diesen Fragen ausführlich Stellung. Die zweite Lesung soll im September-Landtag erfolgen.