Änderung der Krankenversicherungsverordnung ab August 2020

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Juli 2020 Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV) beschlossen. Auf Empfehlung der Leistungskommission erfolgt regelmässig eine Angleichung des Leistungskataloges der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an jenen der Schweiz. Mit der aktuellen Anpassung werden Änderungen bei den ärztlichen Leistungen und bei den Leistungen der Logopädie nachvollzogen. Weiter erfolgen Bereinigungen bei den Bestimmungen zum Zahlungsverzug und zur Bekanntgabe von Daten über die Kassen. Die Änderungen treten am 1. August 2020 in Kraft.

Ein zusätzliches bildgebendes Verfahren mittels Positron-Emissions-Tomographie
(PET/CT) ergänzt die Möglichkeiten in der Demenzdiagnostik. Die Protonen-Strahlentherapie beim nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom wird vorerst im Rahmen einer kontrollierten Studie von der OKP übernommen. Im Bereich Logopädie werden die Indikationen für eine logopädische Behandlung nach Schweizer Vorbild neu formuliert.
Der Landtag hat im Mai dieses Jahres eine Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes verabschiedet. Sie beinhaltet neben anderem die rechtliche Verankerung des Verfahrens bei Zahlungsverzug auf Gesetzesebene. Mit Inkrafttreten der Gesetzesrevision sind die gleichlautenden Verordnungsbestimmungen obsolet. Ausserdem wird die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Kassen zulassen, aufgehoben. Versicherte, denen die Auswahl unter den anerkannten Krankenkassen offen steht, sollen nicht nur auf Basis der Prämie entscheiden müssen, sondern sich auch über die wirtschaftliche Lage einer Kasse ein Bild machen können.