Finanzsektor trotz Corona-Krise weiterhin stabil

Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat in seiner fünften Sitzung am 29. Juni 2020 die aktuelle konjunkturelle Lage und die Entwicklungen an den Finanzmärkten im Lichte der Coronavirus-Krise diskutiert sowie die erwarteten Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein beurteilt. Trotz der erwarteten Zweitrundeneffekte der aktuellen tiefen Rezession ist der liechtensteinische Finanzsektor weiterhin stabil und gut für die kommenden Herausforderungen gerüstet. Die FMA und die Regierung beobachten die Situation weiterhin aufmerksam und bleiben mit den Finanzmarktakteuren in engem und regelmässigem Kontakt.

ESRB Empfehlungen zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität in der Corona-Krise

Der AFMS hat sich zudem mit der Umsetzung der aktuellen ESRB-Empfehlungen befasst, die im Kontext der COVID-19 Pandemie erlassen wurden, und der FMA empfohlen, diese – unter Berücksichtigung der positiven Ausgangslage in Liechtenstein – entsprechend umzusetzen. Die ESRB-Empfehlung 2020/6 befasst sich mit Liquiditätsrisiken aufgrund von Margin Calls, die insbesondere bei Finanzmarktturbulenzen verstärkt auftreten können. Die ESRB-Empfehlung 2020/7 sieht eine Beschränkung von Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und Auszahlungen von variablen Lohnbestandteilen für Banken, Versicherungsunternehmen, Rückversicherer und zentrale Gegenparteien bis Jahresende vor, um die Eigenmittel der Finanzintermediäre im Kontext der COVID-19 Pandemie zu stärken. Der AFMS unterstützt grundsätzlich die Ziele der Empfehlung, dass ein Überschwappen der Krise auf den Finanzsektor verhindert werden soll, damit der Finanzsektor seine wichtige Rolle für die realwirtschaftliche Erholung erfüllen kann. Unter Berücksichtigung der speziellen Charakteristika des Finanzsektors in Liechtenstein, insbesondere der deutlich überdurchschnittlichen Kapitalisierung des liechtensteinischen

Banken- und Versicherungssektors sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wird ein generelles Verbot von Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen sowie der Auszahlung von variablen Lohnbestandteilen jedoch im Sinne der Empfehlung als nicht proportional angesehen. Daher wird eine Umsetzung in Liechtenstein nicht empfohlen. Die ESRB-Empfehlung 2020/8 fordert von den nationalen makroprudenziellen Behörden ein Monitoring der finanzstabilitätsrelevanten Aspekte der fiskalischen Massnahmen, die zur Unterstützung der Realwirtschaft im Kontext der COVID-19 Pandemie getroffen wurden.

Beibehaltung der aktuellen Kapitalpuffer für liechtensteinische Banken
Im Zuge seiner quartalsmässigen Beurteilung hat der AFMS ausserdem empfohlen, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) weiterhin bei 0% der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Der Hauptindikator der standardisierten Methode, die sogenannte Kreditlücke, hat in Liechtenstein zuletzt zugenommen und verzeichnete mit Jahresende 2019 einen leicht positiven Wert. Unter Berücksichtigung von weiteren relevanten Indikatoren hat der AFMS jedoch beschlossen, den AZKP nicht zu erhöhen, da derzeit – trotz positiver Kreditlücke – kein exzessives Kreditwachstum feststellbar ist. Gleichzeitig unterstreicht die Zunahme der zyklischen Risiken die Notwendigkeit einer vertieften Analyse zu den Ursachen und Treibern der hohen privaten Haushaltsverschuldung in Liechtenstein, welche von der FMA derzeit erarbeitet wird.

Im Rahmen der jährlichen Festlegung von systemrelevanten Instituten (A-SRI) in Liechtenstein hat die FMA auf Basis der Leitlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde drei Institute als systemrelevant eingestuft. Für die Einstufung der Institute werden vordefinierte Kriterien zur Grösse, Bedeutung für die Volkswirtschaft, Komplexität und Verflechtung mit dem Finanzsystem herangezogen. Die Höhe des A-SRI-Puffers wurde für die identifizierten A-SRI mit 2% der risikogewichteten Aktiva festgelegt und bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Mit dem A-SRI-Kapitalpuffer wird das Marktvertrauen in die identifizierten Institute durch höhere Verlustabsorption gestärkt.

Neben den Corona-bezogenen ESRB-Empfehlungen wurden auch noch zwei andere ESRB-Vorgaben diskutiert und verabschiedet. Dabei geht es um die gegenseitige Anerkennung von makroprudenziellen Massnahmen sowie um die Identifikation von wesentlichen Drittländern für den liechtensteinischen Bankensektor. Der AFMS und die FMA stehen – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rezession auf europäischer Ebene – in regelmässigem und engen Kontakt mit den Vertretern des ESRB, um sich bei Themen der Finanzstabilität auf europäischer Ebene eng abstimmen zu können.

Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.