Durchführung der EU-Verordnung über Geldmarktfonds (MMF)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Juli 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG), des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient der Durchführung der EU-Verordnung (EU) 2017/1131 über Geldmarktfonds (MMF). Die Durchführung erfolgt durch die Anpassung des AIFMG und UCITSG, welche materiell in engem Zusammenhang mit der bezeichneten Verordnung stehen. Diese Verordnung ergänzt die Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) und die Richtlinie 2009/65/EG (UCITS-Richtlinie) um eine jeweils spezifische Kategorie von AIF bzw. OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und legt für diese produktspezifische Regelungen fest.
Die Verordnung (EU) 2017/1131 verfolgt das Ziel der Harmonisierung der Anforderungen an Geldmarktfonds und schafft eine eigene Anlagekategorie von OGAW und AIF, die neben den einschlägigen Regelungen auch die Regelungen der bezüglichen EU Verordnung einzuhalten haben. Wenn alle spezifischen Anforderungen an zugelassene Geldmarktfonds, insbesondere im Hinblick auf die Anlagepolitik, Laufzeit und Bewertung, erfüllt sind, ist ein Vertrieb dieser Fondskategorie unter der Bezeichnung „Geldmarktfonds“ im EWR grenzüberschreitend möglich. Dadurch werden für den Finanzmarkt und die Realwirtschaft neue Geschäftsmöglichkeiten ermöglicht und Wettbewerbsgleichheit mit anderen EWR-Mitgliedstaaten hergestellt.
Im Weiteren werde die zuständigen Aufsichtsbehörden zum Vollzug der bezeichneten Verordnung mit spezifischen Befugnissen und Sanktionsmassnahmen ausgestattet, um eine effiziente Aufsicht über Geldmarktfonds und deren Verwalter sowie einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.