Die gesellschaftliche Realität abbilden

Initiativkomitee HalbeHalbe

Ein Beitrag des Initiativkomitees
HalbeHalbe

 

Die Initiative HalbeHalbe will mit einem allgemein gefassten Verfassungsauftrag erreichen, dass die politischen Entscheidungsträger sich vermehrt Gedanken machen und Entscheidungen fällen, damit die Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter näher rückt. Die überparteiliche Initiative bezweckt die Förderung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter und somit, dass Mann und Frau bei Entscheidungen, die unser Land betreffen, gleichermassen mitwirken können.

36 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts fehlt es in Liechtenstein immer noch an der gleichberechtigten Teilhabe. Die Gleichberechtigung ist noch nicht in der politischen Wirklichkeit angekommen. Es wird auch vom Initiativkomitee nicht in Frage gestellt, dass auf politischer Ebene, seitens der Regierung und auch der Parteien, Bemühungen unternommen wurden und werden, die einen gewissen Erfolg gezeitigt haben. Der Gleichheitssatz („Mann und Frau sind gleichberechtigt“), der 1992 in der Verfassung verankert wurde, hat aber noch nicht dazu geführt, dass die gesellschaftliche Realität auf der politischen Ebene richtig abgebildet wird. Im Jahr 1999 wurde ein Gleichheitsgesetz erlassen. Dieses regelt zwar „die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt sowie beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“, aber nicht die Gleichstellung von Frau und Mann auf der politischen Ebene.

Diesen Mangel spricht auch der Ausschuss des „Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW), dem Liechtenstein Ende der siebziger Jahre beigetreten ist, in seinen regelmässigen Überprüfungsberichten zu Handen der Regierung an. Der Ausschuss gibt dazu in seinen Schlussbemerkungen vom 25. Juli 2018 an Liechtenstein die Empfehlung ab, „seine politische Strategie zu überprüfen, in einen Dialog mit allen politischen Parteien und der Zivilgesellschaft zu treten und

  1. die tieferen Gründe für die Untervertretung von Frauen im Landtag und in anderen Entscheidungspositionen weiter zu untersuchen und angemessene Massnahmen zu ergreifen, um sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landesebene für eine ausgewogene Vertretung von Frauen auf den Wahllisten zu sorgen (…)“ sowie

  2. „eine umfassende Personalstrategie für den öffentlichen Dienst zu entwickeln, mit deren Hilfe gezielt Führungspositionen mit Frauen besetzt und der Anteil von Frauen in politischen Entscheidungspositionen erhöht werden können,

  3. eine ausgewogene Besetzung von Vorständen, Stiftungsräten, Ausschüssen (auch auf Gemeindeebene) und Arbeitsgruppen von Frauen und Männern zu gewährleisten,

  4. aufgeschlüsselte Daten zur Mitwirkung von Frauen an politischen und öffentlichen Leben zu erheben.“

Liechtenstein hatte mit dem Beitritt zum Übereinkommen die Verpflichtung übernommen, alle geeigneten Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im politischen und öffentlichen Leben zu treffen.

Der vorgeschlagene Verfassungszusatz ist ausreichend bestimmt, er lässt dem Gesetzgeber aber jenen Spielraum, den er braucht, um angemessene Förderungsmassnahmen zu beschliessen. Deshalb: Ja zu HalbeHalbe!

Das Initiativkomitee HalbeHalbe:
Martina Haas, Walter Kranz, Remo Looser, Roland Marxer, Jnes Rampone-Wanger, Corina Vogt-Beck