Die Bahntrasse ist bereits seit 150 Jahren im Eigentum der OEBB

IG Mobiles Liechtenstein

Die bestehende Bahntrasse in Liechtenstein ist seit 150 Jahren im Eigentum der OEBB und als deren Eigentümerin war und ist die OEBB auch dafür verantwortlich und für deren Unterhalt zuständig. Die Bahntrasse verläuft grösstenteils entlang von Landwirtschaftszone und der Zone übriges Gemeindegebiet, also in Nichtbaugebiet.

In den letzten 150 Jahren konnte im Bereich der Bahntrasse zweckgebunden nichts anderes als die Abwicklung des Bahnverkehrs erfolgen. So wie andere ausländische Personen oder Firmen auf dem Hoheitsgebiet Liechtensteins Grundstücke besitzen, war dies auch in diesem Fall in den letzten 150 Jahren nie ein Problem. Wenn nun durch den allfälligen Doppelspurausbau für die S-Bahn Liechtenstein die Bahntrasse im vorgesehenen Teilstück – welches grösstenteils im Landwirtschaftszonen- und üG-Bereich liegt –  etwas verbreitert wird, geht auch dieser Bereich ins Eigentum sowie in die Verantwortlichkeit und Unterhaltspflicht der OEBB. Dies solange, als dort die Abwicklung des Bahnverkehrs erfolgt, denn sollte dereinst der Zweck der Abwicklung des Bahnverkehrs aufgegeben werden, kommt das Grundeigentum im Trassebereich wieder zurück ins liechtensteinische Eigentum. Damit sind die liechtensteinischen Interessen mehr als gewahrt.

Zur Veranschaulichung: Das Eigentum einer Strasse ist für das Land Liechtenstein oder für die jeweilige Gemeinde zwar eine dringende Notwendigkeit zur Abwicklung des Verkehrs. Das Eigentum der Strasse kann aber eben nur zur Abwicklung des Verkehrs und nicht zum Häuser bauen etc. genutzt werden und somit stellt eine Strasse für die Gemeinden wie auch für das Land keinen eigentlichen finanziellen Mehrwert dar. Ganz im Gegenteil: die Strasse benötigt von der öffentlichen Hand dauernde finanzielle Aufwendungen für den Unterhalt und ist somit eine «zwar absolut notwendige» Last und Hypothek. Genau gleich verhält es sich mit dem Boden im Bereich der Bahntrasse. Es ist absolut gut, wenn diese im Eigentum der OEBB steht und sie damit dafür verantwortlich ist und die Unterhaltspflicht trägt, solange dort eine Bahnlinie betrieben wird.

Donath Oehri, Gamprin-Bendern
Elmar Kindle, Triesen
Ewald Ospelt, Vaduz
Hubert Sele, Triesenberg
IG Mobiles Liechtenstein