Vereinbarungen mit der Lungenliga St.Gallen-Appenzell

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Juni 2020 zwei neue Tarifverträge des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) mit der Lungenliga St. Gallen-Appenzell genehmigt.

Die Lungenliga St. Gallen-Appenzell bietet schon seit langem Unterstützung und Beratung für Patientinnen und Patienten mit Atemhilfegeräten in Liechtenstein. Die Lungenliga nimmt auf Grund einer ärztlichen Verordnung Kontakt zur Patientin oder dem Patienten mit Atemwegserkrankungen auf. Eine Fachperson der Lungenliga erläutert die erforderliche Behandlung und die Anwendung der Therapiegeräte. Sie überprüft periodisch den Therapieerfolg und die Geräte.
Die gerätebezogenen Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Lungenliga wurden aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1990 bislang direkt vom Land Liechtenstein abgegolten. Gemäss den beiden neuen Vereinbarungen mit dem LKV über die Abgabe von
Atemhilfegeräten und über die Beratungsleistungen der Lungenliga werden nun sämtliche Kosten in dem Zusammenhang über die Krankenversicherung abgerechnet. Die Abgeltung orientiert sich an den in der Schweiz bzw. im Kanton St. Gallen geltenden Tarifen. An den bewährten Leistungen der Lungenliga für die betroffenen Patientinnen und Patienten ändert sich durch die neuen Vereinbarungen nichts.