Vorsteher-Konferenz: Unterstützung für notleidende Unternehmen

Zahlreiche Unternehmen in den Gemeinden stehen aufgrund der aktuellen Coronakrise vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Sehr viele Unternehmungen erhalten bereits heute Unterstützungen aus den von der Regierung zusammen mit den Gemeinden gesetzten Massnahmen. Einzelne Bereiche können jedoch nicht oder nur teilweise von den finanziellen Unterstützungen profitieren. Diese Unternehmungen, welche durch den sogenannten „Raster“ fallen, können sich zu einer Einzelfallprüfung an die jeweilige Gemeindevorstehung wenden. Die zur Verfügung gestellten Mittel stammen aus den Beiträgen der Gemeinden an das Hilfspaket.

Insbesondere Hotels, Fitnesscenter, die Event-Branche aber auch Geschäfte, welche von einem funktionierenden Tourismus und auf Gäste aus dem Ausland angewiesen sind, bekunden trotz der Öffnung grosse Schwierigkeiten wieder in einen Normalbetrieb zu gelangen. Nachdem davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation im internationalen Tourismus noch länger nicht normalisieren, sowie auch die Zurückhaltung der Einheimischen im Konsum andauern wird, unterbreiten die Gemeinden Unterstützungsangebote.

Übergang in den Normalbetrieb
In der Übergangsphase in den Normalbetrieb soll den Unternehmen dabei geholfen werden, die derzeitige Situation zu überstehen.

Die Unterstützungen richten sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer speziellen Lage nicht oder nur ungenügend durch das Land unterstützt werden konnten – beispielsweise, weil sie erst vor kurzem gegründet wurden oder aufgrund ihrer speziellen Situation keinen oder einen gekürzten Betriebskostenzuschuss erhalten haben.

Vorgaben und Voraussetzungen

  •  Nachweis über die Beantragung sämtlicher Hilfen des Landes
  • Vorlage der Jahresrechnung und anderer Dokumente, die belegen, dass ein Weiterbestand durch die Unterstützung der Gemeinde möglich ist
  • Nachweis, dass nach der Normalisierung der Lage ein Weiterbestand ohne Zuschüsse möglich ist.

Ablauf
Die Anträge sind zusammen mit den Jahresrechnungen sowie den Rückmeldungen des Landes bei der jeweiligen Gemeindevorstehung einzureichen. Daraufhin erfolgt ein persönliches Gespräch mit dem Antragssteller.

Allfällige Unterstützungen der Gemeinde orientieren sich an den Leistungen des Landes, wobei die finanziellen Mittel aus den Beiträgen der Gemeinden an das Hilfspaket verwendet werden.