Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Aurelia Frick und René Schierscher

Dr. Aurelia Frick.

 

Die Staatsanwaltschaft hat am 28.5.2020 Anklage gegen die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick und den ehemaligen Generalsekretär René Schierscher wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB eingebracht.

Frick und Schierscher sollen laut Anklage zwischen September 2018 und 2.7.2019 wissentlich ihre Befugnis, im Namen des Landes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, missbraucht haben und zwar dadurch, dass Schierscher mit Wissen und Wollen von Frick wiederholt Rechnungen über Beratungsdienstleistungen zur Zahlung frei gab, ohne zuvor den erforderlichen Regierungsbeschluss einzuholen. Die Anklage geht davon aus, dass Frick und Schierscher mit dem Vorsatz handelten, das Recht der Kollegialregierung auf Entscheidung über einmalige gebundene Ausgaben über CHF 1OO’OOO nach Art 30 und 31 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) und auf ständige sowie systematische Prüfung der Gesetzmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung im Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur nach Artikel 10 des Gesetzes über die Regierungs und Verwaltungsorganisation (RVOG) und das Recht des Landtages auf Überprüfung der Gebarung und Verwendung der bewilligten Kredite nach Artikel 64 Abs. 1 der Verfassung zu umgehen und damit zu verletzen.

Die Beschuldigten bestreiten den Tatvorwurf. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Beschuldigten können binnen 14 Tagen Einspruch gegen die Anklage erheben. Für die Entscheidung über einen Einspruch wäre das Fürstliche Obergericht zuständig.

Vaduz, am 2.6.2020
Dr. Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt