Liechtenstein und Niederlande unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen

Liechtensteins Botschafterin Doris Frick und die Botschafterin der Niederlande Hedda Samson anlässlich der Unterzeichnung des DBA

Botschafterin Doris Frick unterzeichnete am Mittwoch, 3. Juni 2020 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und den Niederlanden.

Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting), das sich gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, insbesondere die abkommensrechtliche Behandlung von Arbeitseinkommen, Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen, Pensionsleistungen und Pensionsfonds. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle eine Schiedsklausel vereinbart. Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch (AIA) über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.

Botschafterin Doris Frick und Botschafterin Hedda Samson bei der Unterzeichnung des DBA

Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und den Niederlanden.