Keine Frau bei der Neubesetzung des AHV-Verwaltungsrates

In der Juni-Session des Landtages hatte Regierungsrat Mauro Pedrazzini u.a. auch eine Kleine Anfrage von Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zur Besetzung des AHV-Verwaltungsrates zu beantworten.

Kleine Anfrage der Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz an Regierungsrat Mauro Pedrazzini

 

In der Landtagssitzung vom 3.-5. Juni 2020 stellte Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz eine Kleine Anfrage an Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini zur Neubestellung des AHV-Verwaltungsrates.

Frage:

Am 19. Mai 2020 hat die Regierung den Verwaltungsrat der AHV-IV-FAK-Anstalten für die Mandatsperiode 2020 bis 2024 neu bestellt. Alle Neumitglieder sind Männer.

Mehrfach habe ich in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Grund, dass solche Positionen meist nicht mit Frauen besetzt werden können, darin liege, dass sich leider keine Frauen auf derartige Positionen bewerben.

Daher habe ich folgende Fragen an die Regierung:

  1. Wie viele Bewerbungen sind eingegangen, wie viele davon von Frauen?

  1. Falls sich eine oder mehrere Frauen beworben haben, was war der Grund, dass den nun gewählten Männern der Vorrang gegeben wurde?

  1. Was waren die gesuchten Anforderungsprofile, die die Kandidaten zu erfüllen hatten?

  1. War der Entscheid der Regierung gegen die Besetzung der Positionen durch eine Frau einhellig?

  2. Wie lässt sich diese Ergänzungswahl angesichts des Regierungsbeschlusses vom 16. Juli 1997, der besagt, dass bei der Bestellung von Gremien auf eine ausgewogene Frauenvertretung zu achten sei und nach Möglichkeit kein Geschlecht mehr als zwei Drittel der Sitze des jeweiligen Gremiums zugeteilt bekommen soll, rechtfertigen?

Antwort:

Zu Frage 1:

Es sind 16 Bewerbungen eingegangen, darunter vier Frauen.

Zu Frage 2:

Unter den Bewerberinnen und Bewerbern war die entsprechende Kombination zu finden, um in Summe das für den Verwaltungsrat als Ganzes geforderte Anspruchsprofil optimal abzudecken. Dabei spielt das Geschlecht eine untergeordnete Rolle.

Zu Frage 3:

In Art. 6 des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist normiert, dass im Verwaltungsrat, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen sowie Vermögensverwaltung vertreten sind. Das ausführliche Anforderungsprofil für den Verwaltungsrat ergänzt unter anderem die Anforderungen, die durch jedes einzelne Mitglied zu erfüllen sind.

Zu Frage 4:

Die Regierung hat sich nicht aktiv gegen die Besetzung der Positionen durch eine Frau ausgesprochen wie in der Fragestellung unterstellt wird, sondern die vakanten Stellen durch Auswahl unter den zwölf Kandidaten und vier Kandidatinnen derart ergänzt, dass die Aufgaben der AHV/IV/FAK-Anstalten bestmöglich wahrgenommen werden können.

Zu Frage 5:

Die Regierung achtet auf eine ausgewogene Geschlechtervertretung, dies gelingt bei einigen Verwaltungs- und Stiftungsräten leichter als bei anderen. Beispielsweise besteht der kürzlich teilweise neu besetzte Stiftungsrat des Landesspitals aus zwei Männern und drei Frauen. Zusätzlich nimmt die Spitaldirektorin als Mitglied mit beratender Stimme an den Sitzungen teil, so dass bei Stiftungsratssitzungen zwei Drittel der Anwesenden weiblich sind.