Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 2. Juni 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes verabschiedet.

Mit dieser Vorlage werden der FMA grundlegende Aufsichtsbefugnisse eingeräumt, indem sogenannte Sofortmassnahmen, wie sie auch in anderen Finanzmarktgesetzen vorgesehen sind, aufgenommen werden. Mittels dieser Befugnisse kann die FMA auf Ausfallrisiken von zentralen Gegenparteien, welche Auswirkungen auf den Finanzmarkt und die Finanzstabilität haben könnten, mit effizienten Massnahmen reagieren. Weiterhin sollen nichtfinanzielle Gegenparteien der Aufsicht der FMA unterstellt werden. Wenn das Derivategeschäfte dieser nichtfinanziellen Gegenparteien den gesetzlichen Schwellenwert übersteigt, muss sie zudem einen nach WPG bewilligten Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfergesellschaft beauftragen, welcher die Einhaltung der Pflichten nach der zugrundliegenden Verordnung (EU) Nr. 648/2012 überprüft.

Weiters gilt es formale Anpassungen, wie Verweiskorrekturen oder Austausch von Begriffen, vorzunehmen und im Sinne von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine festgestellte Lücke im Bereich der erforderlichen Gebührentatbestände im Finanzmarktaufsichtsgesetz zu schliessen.