Abänderung der Gesetze über die AHV

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), die Invalidenversicherung (IVG), Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG), die Familienzulagen (FZG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALVG) verabschiedet.

In den von den AHV-IV-FAK-Anstalten insbesondere anzuwendenden Gesetzen, dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), dem Gesetz über die Invalidenversicherung (IVG), dem Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) sowie dem Gesetz über die Familienzulagen (FZG) besteht aufgrund von Änderungen der Rechtsprechung, technischen oder gesellschaftlichen Veränderungen oder im Rahmen des EWR Revisionsbedarf, dem nunmehr in gesammelter Form nachgekommen werden soll.
Diverse Gesetzesänderungen im Sozialversicherungsbereich
Die vorgeschlagenen Anpassungen im AHVG betreffen beispielsweise die Möglichkeit der Weiterverrechnung von vom Arbeitgeber verschuldeten Mehrkosten im Zusammenhang mit den Arbeitgeberkontrollen, die Einführung einer Kausalhaftung für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge, die Verlängerung der Vollstreckungsverjährung, Anpassung der gesetzlichen Grenzen betreffend die Reserven der Verwaltungskostenrechnung, die Einführung des Mindestbeitrages als weitere Anspruchsvoraussetzung, Änderungen betreffend Flüchtlinge oder betreffend die Rückerstattungspflicht von Erben für unrechtmässig bezogene Renten, die Einschränkung des Rückgriffs gegen Ehegatten und Verwandte sowie den Arbeitgeber, die Einführung der Möglichkeit einen Vergleich abzuschliessen sowie die Anpassung der Strafbestimmungen. Die Anpassungen im IVG umfassen insbesondere die Möglichkeit, neu Ausbildungskurse als berufliche Massnahme zuzusprechen sowie analog zum AHVG, die Möglichkeit, einen Vergleich abzuschliessen. Im ELG wird beispielsweise vorgeschlagen, dass kein Anspruch besteht, falls die Steuererklärung nicht rechtzeitig oder vollständig eingereicht wird, die Bezüger von in- und ausländischen Rentnern gleichzustellen sowie Änderungen betreffend Flüchtlinge. Auch im FZG werden analoge Änderungen vorgeschlagen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2020.