Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Mai 2020 die Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 (UNO-Behindertenrechtskonvention) beschlossen.

Gutachten in Auftrag gegeben
Bereits am 26. September 2018 fand eine erste nationale Konferenz betreffend die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention statt, zu der die von einer Umsetzung tangierten Institutionen sowie staatlichen Stellen eingeladen wurden. In der Folge wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Frage, welche Gesetzesanpassungen in Liechtenstein vor einer allfälligen Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig wären und welche Vorbehalte allenfalls angebracht werden sollten. Dies um sicherzustellen, dass das nationale Recht im Zeitpunkt einer allfälligen Ratifikation konventionskonform ist.

Zweite Nationale Konferenz
Am 6. Februar 2020 fand die zweite nationale Konferenz betreffend die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention statt, zu der Regierungsrat Mauro Pedrazzini eingeladen hatte. Zweck des Treffens war es, das zu den Konsequenzen bzw. notwendigen Gesetzesanpassungen einer möglichen Ratifikation der Konvention eingeholte Rechtsgutachten zu präsentieren. Zu dieser Konferenz wurden wiederum die von einer Umsetzung tangierten Institutionen sowie staatlichen Stellen eingeladen. Das Gutachten ist auf der Homepage des Ministeriums für Gesellschaft abrufbar.

Stellungnahmen positiv
Die eingeladenen Institutionen wurden gebeten, eine weitere Stellungnahme zur Frage der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention einzubringen. Alle eingegangenen Stellungnahmen befürworten die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention, wobei in einer Stellungnahme keine konkrete Aussage gemacht wurde. Teilweise wurde jedoch um Anbringung von Vorbehalten oder Erklärungen bzw. eine entsprechende Prüfung ersucht.

Weiteres Vorgehen
Die betroffenen Ministerien wurden von der Regierung beauftragt, einen Zeitplan zur Anpassung der notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen. Zudem wurde das Amt für Auswärtige Angelegenheiten beauftragt, das Anbringen von Vorbehalten und Erklärungen im Rahmen der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen und der Regierung entsprechende Empfehlungen bzw. Vorschläge abzugeben. Sobald die entsprechenden Gesetzesanpassungen erfolgt sind, kann die Ratifikation der Konvention erfolgen.