S-Bahn: Enteignung von Privatvermögen

Die DpL-Landtagsfraktion: Erich Hasler, Thomas Rehak, und Herbert Elkuch.

Leserbrief der Neuen Fraktion (DpL) Erich Hasler, Thomas Rehak, Herbert Elkuch

 

Für die S-Bahn wird Boden aus Privatbesitz gebraucht. In der Mai-Landtagsitzung unterbreitete die Regierung dem Landtag einen Antrag zur Revision des Gesetzes zur Enteignung von privaten Landflächen. Es soll ein schnelleres Enteignungs-Verfahren geprüft werden. Die Neue Fraktion (DpL) sieht in der Enteignung von Grund und Boden einen äusserst schweren Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger.

Die Neue Fraktion (DpL) lehnte die Erarbeitung einer Vorlage für eine schnellere Enteignung ab. 19 Abgeordnete stimmten jedoch dafür. Deshalb wird wohl demnächst ein Gesetz zur schnelleren Enteignung von Privatvermögen, von Grund und Boden, zur Debatte stehen.

Liechtenstein hat ein Enteignungsgesetz auf der gesetzlichen Grundlage von 1887. Nach diesem Gesetz braucht es für eine Enteignung einen Landtagsbeschluss. Das macht eine Enteignung schwieriger, aber nicht unmöglich. In früherer Vergangenheit wurden mit diesem Gesetz einige Enteignungen vorgenommen.

ÖBB räumt Baurechte ein 

Zu den Ausführungen im Bericht der Regierung, «Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Buchs»: Sämtliche Grundstücke, (auch vorgängig enteignete), auf denen Gleisanlagen, Haltestellen und Nebenanlagen errichtet werden, gehen in das Eigentum der ÖBB über. Die ÖBB besitzt bereits heute viel Boden in Liechtenstein. Für die Erstellung von Parkplätzen, Unterführungen und Grünanlagen durch den Staat Liechtenstein, auf Grundstücken, deren Grundeigentümer dann die ÖBB ist, werde die ÖBB Baurechte einräumen.

Vereinbart: Boden geht an ausländische Firma 

Eine Boden-Enteignung für die S-Bahn-Infrastruktur ist besonders brisant, da diese Böden gemäss der Vereinbarung mit der ÖBB in Besitz und Eigentum einer ausländischen Firma übergehen werden (Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft, Wien / ÖBB Infrastruktur AG). Dagegen bleibt bei Enteignungen für Landstrassen der Boden im Besitz des Landes und zählt zum Volksvermögen. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied.

Die Neue Fraktion (DpL) wird die Einführung einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung für Enteignungen von Privatbesitz genauestens verfolgen und wenn erforderlich eine Volksabstimmung anstreben, um die Enteignung von Privatbesitz auf Basis eines gelockerten Enteignungsgesetzes zu verhindern.

Wir treten dafür ein, zum Schutz der Bürger sollen Enteignungen wie bisher nur durch einen Mehrheitsbeschluss des Landtages möglich sein. Eine Enteignung von Grund und Boden muss das allerletzte Mittel darstellen, das möglichst zu vermeiden ist.