Postulat „Verantwortungsvoller Umgang mit staatlichen Überschüssen und Reserven“

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 4. September 2019 das Postulat „Verantwortungsvoller Umgang mit staatlichen Überschüssen und Reserven“ an die Regierung überwiesen. Die Regierung wurde eingeladen, nach der erfolgreichen Sanierung des Staatshaushaltes den wiedergewonnenen finanziellen Handlungsspielraum des Staates aufzuzeigen. Die Regierung soll zudem mögliche Massnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite vorlegen, wie die Bevölkerung an den wachsenden Überschüssen und Reserven verantwortungsvoll und direkt partizipieren kann, ohne damit die zukünftige Entwicklung des Landes im Sinne kommender Generationen zu gefährden.

Die Regierung stellt in der Postulatsbeantwortung in einem ersten allgemeinen Teil die wichtigsten Grundlagen, Zusammenhänge und Entwicklungen des Landeshaushaltes dar und geht im zweiten Teil auf den finanziellen Handlungsspielraum ein. Der Handlungsspielraum wird anhand von drei unterschiedlichen Perspektiven (finanzhaushaltsrechtliche Betrachtung, historische Betrachtung und Szenarienbetrachtung) hergeleitet. Die Regierung kommt zum Schluss, dass trotz der Folgen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft und den Staatshaushalt ein gewisser Handlungsspielraum für neue, einmalige Investitionen besteht. Ein Handlungsspielraum für neue, wiederkehrende Ausgabenerhöhungen oder Einnahmensenkungen lässt sich jedoch aufgrund der angewandten Betrachtungsweisen nicht ableiten. Der Aufbau der Reserven in den vergangenen Jahren erweist sich als richtig und wichtig. Damit stehen Mittel für die Massnahmenpakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Verfügung und die Folgen des erwarteten globalen und lokalen Konjunktureinbruchs auf den Staatshaushalt können verkraftet werden.

Zu beachten gilt, dass einerseits allein im Jahr 2019 durch den Landtag wiederkehrende Ausgabenerhöhungen oder Einnahmensenkungen im Umfang von rund CHF
15 Mio. und zusätzlich in der laufenden Legislaturperiode Infrastrukturprojekte in Höhe von rund CHF 230 Mio. beschlossen wurden. Andererseits steht Liechtenstein, neben der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie für den Staatshaushalt, vor weiteren Herausforderungen, deren finanzielle Auswirkungen sich jedoch entweder trotz sich abzeichnendem Handlungsbedarf noch nicht genau definieren lassen oder von Entwicklungen im Ausland abhängen, auf die Liechtenstein keinen oder nur beschränkten Einfluss hat. Insgesamt ist jedoch absehbar, dass sowohl die Steuereinnahmen in verschiedenen Bereichen über mehrere Jahre unter Druck geraten als auch neue und zusätzliche Ausgaben anfallen, die heute noch nicht oder nicht in diesem Umfang eingeplant sind.

Insgesamt empfiehlt die Regierung weiterhin der Erhaltung eines soliden und ausgeglichenen Staatshaushaltes Priorität einzuräumen. Ein vorhandener finanzieller Handlungsspielraum soll primär eingesetzt werden für Investitionen, die Stabilisierung und den Aufbau der Reserven.

Die Postulatsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.